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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 15 U 39/04


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IBRRS 2005, 0062
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sachwalterhaftung des Architekten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2004 - 15 U 39/04

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IBR 2005, 224 OLG Düsseldorf - Architekt haftet nicht für seine Auskünfte gegenüber Erwerbern des Bauwerks!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 0062
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Sachwalterhaftung des Architekten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2004 - 15 U 39/04

1. Wird ein Architekt bei einer die Abnahme vorbereitenden Begehung einer Immobilie auf Seiten des Verkäufers tätig und erteilt Auskünfte, reicht dies nicht aus, um einen Auskunftsvertrag gegenüber dem Erwerber anzunehmen.

2. Erforderlich ist vielmehr das Hinzutreten weiterer Umstände, z.B. eines eigenen wirtschaftlichen Interesses an dem Geschäftsabschluss, ein persönliches Engagement in der Form von Zusicherungen nach Art einer Garantieübernahme o.ä.. Bestehen hierfür keine Anhaltspunkte, ist der Architekt lediglich als unselbständiger Verhandlungsgehilfe anzusehen.

3. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter durch Abstellen auf die vom Staat anerkannte Sachkunde des Architekten kann nur angenommen werden, wenn der Architekt unabhängig auftritt.

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