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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 14 U 67/09


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 2429
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
AGB: Vergütung an SubU erst nach Zahlung an HU?

OLG Celle, Urteil vom 29.07.2009 - 14 U 67/09


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2 Beiträge gefunden
IBR 2009, 1400 OLG Celle - AGB des Generalplaners können Bezahlung des Subplaners nicht von Zahlung seines Auftraggebers abhängig machen!
IBR 2009, 1339 OLG Celle - § 641 Abs. 2 BGB ermöglicht schnellere Fälligkeit der Subunternehmervergütung!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 4314
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pay-when-paid Klausel: In AGB des Bestellers unwirksam!

LG Saarbrücken, Urteil vom 07.11.2011 - 3 O 201/11

Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach die Zahlung der Vergütung davon abhängig gemacht wird, dass der Endkunde eine Vergütung an den Auftraggeber auszahlt (sog. pay-when-paid Klausel), führt zu einer Forderungsstundung auf letztlich unbestimmte Zeit. Sie stellt eine erhebliche Abweichung der in § 641 Abs. 2 Nr. 2 BGB normierten Regelung dar und ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unwirksam.

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IBRRS 2009, 2429
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
AGB: Vergütung an SubU erst nach Zahlung an HU?

OLG Celle, Urteil vom 29.07.2009 - 14 U 67/09

Eine in einem Architekten- oder Ingenieurvertrag in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Generalplaners enthaltene Klausel, wonach im Verhältnis zum Subplaner die "Auszahlung einer verdienten Vergütung ... nur dann erfolgen [kann], wenn der Generalplaner selbst das Geld für die zu vergütende Leistung erhalten hat", und bis dahin "auch eine Verzinsung ausgeschlossen" sein soll, ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)





1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

bb) Besonderheiten des Generalplaner-Rechts ( Rn. 216)