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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 14 S 25592/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 0934; IMRRS 2014, 0454
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kappungsgrenze anwendbar ab Zugang des Mieterhöhungsverlangens!

LG München I, Urteil vom 08.01.2014 - 14 S 25592/13

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2014, 195 LG München I - Kappungsgrenze anwendbar ab Zugang des Mieterhöhungsverlangens!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 2928; IMRRS 2018, 1056
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Begründung der Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen aus Nachbargemeinden

LG Lübeck, Urteil vom 26.04.2018 - 14 S 217/16

1. Für die Frage der Höhe der Kappungsgrenze ist auf den Zugang des Mieterhöhungsverlangens abzustellen.

2. Ist das Mietpreisniveau in den mit der Gemeinde des Mietobjekts verglichenen Gemeinden seit mehreren Jahren in etwa gleich, so ist nicht zu beanstanden, wenn der Sachverständige die Mietpreisentwicklung durch die Heranziehung von Vergleichswohnungen in diesen Gemeinden seinem Gutachten zu Grunde legt.

3. Die Gemeinden müssen nicht unmittelbar an die Gemeinde des Mietobjekts angrenzen.

4. Die Namen und Anschriften der Mieter der Vergleichswohnungen müssen nicht immer offengelegt werden. Es kann die genaue Beschreibung der zum Vergleich herangezogenen Wohnungen durch den Sachverständigen genügen.

5. Dem Mieter eines Altbaus steht nach der Modernisierung der Fenster grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer Auskunft zu dem dann erforderlichen Heiz- und Lüftungsverhalten zu.

6. Die Auskunft, das Lüftungsverhalten müsse nicht geändert werden, kann ausreichend sein, wenn dem tatsächlich auch so ist.

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IBRRS 2015, 0116; IMRRS 2015, 0071
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarfskündigung: Miete für Alternativwohnung kann über ortsüblicher Vergleichsmiete liegen!

LG Berlin, Beschluss vom 07.08.2014 - 67 S 280/14

1. § 577a Abs. 1a Nr. 1 BGB nF ist auf vor dem 1.5.2013 zugegangene Kündigungserklärungen nicht anwendbar.*)

2. Der Vermieter wird nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung seiner Anbietpflicht auch dann gerecht, wenn er dem Mieter eine Alternativwohnung zu einem über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Mietzins anbietet.*)

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IBRRS 2014, 0934; IMRRS 2014, 0454
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kappungsgrenze anwendbar ab Zugang des Mieterhöhungsverlangens!

LG München I, Urteil vom 08.01.2014 - 14 S 25592/13

Für die Anwendung der Kappungsgrenzensenkungsverordnung für das Gebiet der Landeshauptstadt München kommt es maßgeblich auf den Zugang und nicht auf den Wirkungszeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens an. Ist das Mieterhöhungsverlangen vor dem 15.5.2013 zugegangen, kann der Vermieter die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB von 20 % ausschöpfen.*)

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