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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 14 C 230/11
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IBRRS 2013, 3652; IMRRS 2013, 1807
Leasing und Erbbaurecht
Keine Mietminderung wegen fehlender Fußleisten!
AG Rheine, Urteil vom 27.03.2013 - 14 C 230/11
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IMR 2013, 1120 | AG Rheine - Keine Mietminderung wegen fehlender Fußleisten in der Wohnung! |
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IBRRS 2013, 3652; IMRRS 2013, 1807
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Leasing und Erbbaurecht
Keine Mietminderung wegen fehlender Fußleisten!
AG Rheine, Urteil vom 27.03.2013 - 14 C 230/11
Fehlende Fußleisten in allen bis auf einem Raum in einer Mietwohnung mindern die Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch nicht bzw. nur unerheblich, weil der Mieter in der Wohnung ohne Beeinträchtigung seiner Gesundheit oder seiner alltäglichen Gewohnheiten leben kann. Es besteht lediglich eine minimale ästhetische Beeinträchtigung, die den Mieter nicht zu einer Minderung der Monatsmiete berechtigt.
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Urteile zum Themenkreis Fußboden: Teppich, Parkett, Schmutzmatte
(18.10.2016) Um eines kommt niemand herum, der ein Gebäude betritt: den Kontakt mit dem Fußboden. Mal besteht der Untergrund aus Holzdielen oder aus Parkett, mal aus Teppich oder sogar nur aus Beton. Doch egal, welcher Belag: Immer wieder kann es einen Rechtsstreit wegen des Bodens geben. Weil er für die darunter Wohnenden zu laut ist, weil jemand ...
mehr…
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