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OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2011 - 13 W 21/11
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2012, 305 | OLG Stuttgart - Privatsachverständiger verhindert: Muss das Gericht den Verhandlungstermin verlegen? |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2020 - 332 T 12/20
1. Verfahrensfehler rechtfertigen den Schluss auf eine Voreingenommenheit des Richters nur in besonderen Fällen, etwa dann, wenn sie völlig unverständlich sind und deshalb den Verdacht nahelegen, dass sie bewusst und aufgrund sachfremder Erwägungen unter Inkaufnahme der Benachteiligung einer der Parteien erfolgt sind. Hierfür muss sich regelrecht aufdrängen, dass an die Stelle der Bemühung um richtige Rechtsanwendung ein Akt richterlicher Willkür tritt.
2. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des WEG-Verwalters - ohne dass er Partei oder Streitgenosse ist - ist nicht in der Lage, die Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters zu begründen, wenn dieser meint, der Verwalter sei gesetzlicher Vertreter der Beklagten und folglich gerade nicht Dritter, weshalb ein Anhörung nach § 141 ZPO zulässig sei.
VolltextOLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2011 - 13 W 21/11
1. Zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung.*)
2. Zur Reichweite der Pflichten des Zivilgerichts, einer Prozesspartei zu ermöglichen, Einwände gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten unter Hinzuziehung eines Privatgutachters vorzubringen.*)
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