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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 13 U 53/13
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013 - 13 U 53/13
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2013, 497 | OLG Karlsruhe - Rücktritt vom Kaufvertrag: Wo ist die Sache dem Verkäufer zu übergeben? |
4 Volltexturteile gefunden |
OLG Köln, Beschluss vom 21.04.2021 - 8 AR 11/21
1. Ein Verweisungsbeschluss ist nicht bereits dann willkürlich, wenn ein Gericht von einer Rechtsauffassung abweicht, die sowohl von der obergerichtlichen Rechtsprechung als auch von der Literatur überwiegend vertreten wird.*)
2. Es ist daher nicht willkürlich, wenn ein Gericht seine örtliche Zuständigkeit verneint, weil es ausführlich begründet annimmt, dass im Falle des mangelbedingten Rücktritts vom Kaufvertrag Erfüllungsort i.S.d. § 29 ZPO für die Rückzahlung des Kaufpreises nicht der Ort der belegenen Kaufsache, sondern der Wohnsitz des Verkäufers ist.*)
VolltextBayObLG, Beschluss vom 08.04.2020 - 1 AR 18/20
1. Bei einem kaufrechtlichen Rückgewährschuldverhältnis ergibt sich aus der Natur der Sache ein einheitlicher Erfüllungsort i.S.d. § 29 Abs. 1 ZPO sowohl für den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises als auch für den Anspruch auf Rückgabe des Kaufgegenstands an dem Ort, an dem sich der Kaufgegenstand vertragsgemäß befindet.*)
2. Werden kaufrechtliche Rückgewähransprüche vorgerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht, so ist der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten am selben Ort zu erfüllen wie die Rückgewähransprüche.*)
3. Ein Verweisungsbeschluss gem. § 281 ZPO ist wegen Willkür nicht bindend, wenn sich eine Zuständigkeit des verweisenden Gerichts nach den Umständen derart aufdrängt, dass die Verweisung als nicht auf der Grundlage des § 281 ZPO ergangen angesehen werden muss. Das kann der Fall sein, wenn sich der Kläger bereits in der Klageschrift darauf berufen hat, dass beim angegangenen Gericht der Gerichtsstand des Erfüllungsorts bestehe, und das Gericht dies nicht aufgreift.*)
VolltextOLG München, Urteil vom 04.10.2018 - 24 U 279/18
Zur Frage eines einheitlichen Gerichtsstands des Erfüllungsorts im kaufrechtlichen Rückgewährschuldverhältnis.*)
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013 - 13 U 53/13
Klagt der Käufer nach beiderseitiger Erfüllung des Kaufvertrages und nach Rücktritt vom Kaufvertrag auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache, so ist auch nach neuem Schuldrecht einheitlicher Erfüllungsort für alle Rückgewähransprüche der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.*)
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