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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 13 U 1179/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 4160; IMRRS 2011, 2969
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieterpfandrecht: Erlös zur Tilgung von Masseverbindlichkeiten

OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2011 - 13 U 1179/10

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2011, 515 OLG Dresden - Offene Miete vor und nach Insolvenzeröffnung: Freie Tilgungsbestimmung des Insolvenzverwalters bei Zahlung auf Vermieterpfandrecht!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1940; IMRRS 2021, 0697
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vorenthaltung der Mietsache: Vermieter erhält Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete

AG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021 - 31 C 51/20

Im Falle einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter besteht ein Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung in Höhe der "Marktmiete", d. h. derjenigen Miete, die im Falle einer Neuvermietung erzielt werden kann. Die konkrete Höhe dieser "Marktmiete" kann im Zweifel durch das Gericht auch im Wege einer Schätzung auf der Grundlage eines Zuschlags von 10% zu den Werten des örtlichen Mietspiegels ermittelt werden (§ 546a BGB).*)

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IBRRS 2018, 3636; IMRRS 2018, 1325; IVRRS 2018, 0549
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung?

LG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2018 - 9 T 147/17

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Wohnraum nach beendetem Mietverhältnis bis zum unbekannten Zeitpunkt der Räumung ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bestimmen, wobei in einfach gelagerten Fällen dieser Streitwert auf den sechsfachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen ist.

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IBRRS 2011, 4160; IMRRS 2011, 2969
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieterpfandrecht: Erlös zur Tilgung von Masseverbindlichkeiten

OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2011 - 13 U 1179/10

Der Insolvenzverwalter kann gemäß § 366 BGB bestimmen, dass bei der Auskehrung von Erlösen für Gegenstände, die einem Vermieterpfandrecht unterliegen, zunächst Masseverbindlichkeiten getilgt werden sollen.

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