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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 12 U 34/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 0016; IMRRS 2016, 0007
BauvertragBauvertrag
Wer wie ein "Profi" auftritt, muss noch lange kein Unternehmer sein!

OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015 - 12 U 34/15


10 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2016, 86 OLG Hamm - "Sanierung" muss alle Mängel beseitigen!
IBR 2016, 69 OLG Hamm - Wer wie ein "Profi" auftritt, muss noch lange kein Unternehmer sein!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1849
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Installation einer Photovoltaikanlage: Dach muss nach Montage dicht sein!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.05.2019 - 29 U 199/16

1. Wird eine Photovoltaikanlage auf einer vorhandenen Dachkonstruktion installiert, hat der Installateur zu prüfen, ob die Dachanlage funktionstauglich ist.

2. Die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Schienensystem mit aufgeständerter Bauweise ist ein Werkvertrag.

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IBRRS 2019, 3646
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.03.2019 - IX ZR 149/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 1499
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, vom 14.02.2019 - IX ZR 149/16

1. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn die Rechtshandlung bei unveränderter Rechtslage über den 1. November 2008 hinaus der Anfechtung entzogen wäre. (Rn. 32 - 34)*)

2. Zu den bis zum 31. Oktober 2008 geltenden Vorschriften über die Anfechtung von Rechtshandlungen gehören neben § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO aF auch die Novellenregeln der §§ 32a, 32b GmbHG, § 32a KO und die Rechtsprechungsregeln analog §§ 30, 31 GmbHG aF. (Rn. 66 - 67)*)

3. Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der Gesellschafter dient weder dem Schutz der Insolvenzgläubiger noch dem der Masse. (Rn. 25 - 27)*)

4. Das Bargeschäftsprivileg gilt nicht bei der Anfechtung der Besicherung eines Gesellschafterdarlehens. (Rn. 42 - 53)*)

5. Hat ein Gesellschafter im laufenden Insolvenzverfahren aus von der Gesellschaft emittierten Schuldverschreibungen bestehende Forderungen, welche der Insolvenzverwalter in den Nachrang verweisen und deren Sicherheiten er anfechten kann, ist er diesem gegenüber zur Auskunft darüber verpflichtet, ob und an wen er die Schuldverschreibungen nach Insolvenzeröffnung veräußert hat. (Rn. 83 - 95)*)

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IBRRS 2017, 3084; IMRRS 2017, 1273; IVRRS 2017, 0497
SteuerrechtSteuerrecht
Wer auf Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist nicht automatisch Unternehmer!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2017 - 1 O 110/17

1. Die Frage, ob ein Darlehensnehmer bei der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage als Verbraucher oder Unternehmer handelt, ist unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung zu beantworten (Anschluss OLG Stuttgart, IBR 2010, 1245 - nur online).*)

2. Ausschlaggebendes Kriterium für die für die Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (Anschluss BGH, Urteil vom 23.10.2001 - XI ZR 63/01, IBRRS 2001, 0032 = IMRRS 2001, 0014).*)

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IBRRS 2016, 0016; IMRRS 2016, 0007
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer wie ein "Profi" auftritt, muss noch lange kein Unternehmer sein!

OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015 - 12 U 34/15

1. Handelt es sich bei dem Bauherrn um eine Privatperson und nicht um einen Unternehmer, genügt der Hinweis auf die Geltung der VOB/B auf einem Kostenvoranschlag nicht, um die VOB/B wirksam in den Vertrag einzubeziehen.

2. Wer auf seinem eigenen, selbst bewohnten Privathaus eine Photovoltaikanlage betreibt, ist unabhängig von der Größe der Anlage nicht deshalb Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.*)

3. Die Herstellungspflicht des Auftragsnehmers beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Leistung bzw. Ausführungsart. Das Werk ist auch dann mangelhaft, wenn die vereinbarte Leistung bzw. Ausführungsart nicht zu einer zweckentsprechenden und funktionstauglichen Leistung führt.

4. Auch wenn Ausschreibungen, Planungsleistungen und sonstige Leistungsvorgaben des Auftraggebers oder Vorleistungen Dritter unzureichend sind und es deshalb zu einem Mangel kommt, ist der Auftragnehmer grundsätzlich haftbar. Er wird nur dann von der Mängelhaftung frei, wenn er seiner Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht nachgekommen ist.





1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Rechtsgeschäftliche Übernahme des Risikos ( Rn. 402-405)


1 Abschnitt im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

I. Unternehmerischer Rechtsverkehr ( Rn. 21)