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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 11 W 9/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1028; IMRRS 2009, 0628
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vollstreckung aus Räumungsurteil vor Rechtskraft?

KG, Beschluss vom 04.07.2008 - 11 W 9/08

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 155 KG - Keine Räumungsfristverlängerung ohne Bemühung um Ersatzwohnraum!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 2922; IMRRS 2018, 1051; IVRRS 2018, 0436
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Trotz fristloser Kündigung: Räumungsfrist von Amts wegen?

AG Brandenburg, Urteil vom 10.09.2018 - 31 C 34/18

1. Nach einem Teil-Anerkenntnis des Mieters/Räumungsschuldners hinsichtlich der Räumung und Herausgabe der Wohnung und dem Ausspruch eines Teil-Anerkenntnisurteils kann die Entscheidung des Gerichts über die beantragte Gewährung einer Räumungsfrist nur in einem End-Anerkenntnisurteil erfolgen (§§ 313b, 721 ZPO).*)

2. Auch bei einer fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses und einem Anerkenntnis des Mieters/Räumungsschuldners bezüglich der Räumung und Herausgabe der Wohnung kann das Gericht dem Mieter/Räumungsschuldner noch eine gewisse Räumungsfrist gewähren (§ 721 ZPO).*)




IBRRS 2009, 2629; IMRRS 2009, 1435
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ausschlussfrist der Nebenintervention

BGH, Beschluss vom 15.06.2009 - II ZB 8/08

1. Die Ausschlussfrist des § 246 Abs. 4 Satz 2 ZPO gilt nicht zu Lasten des auf Seiten der beklagten Gesellschaft beitretenden Nebenintervenienten.*)

2. Der im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess auf Seiten der beklagten Gesellschaft beigetretene Aktionär ist streitgenössischer Nebenintervenient. Ob er Ersatz seiner außergerichtlichen Kosten beanspruchen kann, ist deshalb eigenständig und unabhängig von der gegenüber der unterstützten Partei zu treffenden Kostenentscheidung nach seinem persönlichen Obsiegen und Unterliegen im Verhältnis zu dem Gegner zu beurteilen (vgl. Sen. Beschl. v. 18. Juni 2007 - II ZB 23/06, DStR 2007, 1265).*)

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IBRRS 2009, 1028; IMRRS 2009, 0628
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vollstreckung aus Räumungsurteil vor Rechtskraft?

KG, Beschluss vom 04.07.2008 - 11 W 9/08

1. Für die Frage, ob eine Räumungsfrist zu verlängern ist, kommt es im Wesentlichen darauf an, ob der Räumungsschuldner sich nach der erstmaligen Bewilligung dieser Frist hinreichend um eine Ersatzwohnung bemüht hat.

2. Der Zurückweisung eines Antrags auf Verlägerung der Räumungsfrist steht nicht entgegen, dass das Räumungsurteil wegen Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 544 Abs. 5 S. 1 ZPO noch nicht rechtskräftig ist.

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