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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 11 K 4274/13

4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2016, 1126 FG Düsseldorf - Reparaturaufwand für nach Kauf eingetretene Schäden als Werbungskosten sofort abziehbar

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 3302; IMRRS 2017, 1370; IVRRS 2017, 0537
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Mieterschäden?

BFH, Urteil vom 09.05.2017 - IX R 6/16

Kosten für (unvermutete) Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nachweislich erst nach Anschaffung des Gebäudes durch das schuldhafte Handeln eines Dritten verursacht worden ist, sind auch dann nicht den anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zuzuordnen, wenn die Maßnahmen vom Steuerpflichtigen innerhalb von drei Jahren seit Anschaffung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gebäudes durchgeführt werden.*)

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IBRRS 2016, 1127; IMRRS 2016, 0721; IVRRS 2016, 0025
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Kosten der Schadensbeseitigung sind sofort abzugsfähige Werbungskosten!

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E

Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten, sondern als sofort abzugsfähige Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) bei den Einkünften aus Vermietung zu berücksichtigen.

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1 Nachricht gefunden
Trümmerfeld nach Mietende: Renovierungskosten als Werbungskosten?
(11.10.2016) Wenn ein Eigentümer seine vermietete Wohnung nach dem Auszug der Mieter grundlegend renovieren muss, dann darf er darauf hoffen, die Ausgaben dafür sofort und in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen zu können. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein aktuelles Fachgerichtsurteil.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E