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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 10 U 1297/08


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IBRRS 2009, 2686; IMRRS 2009, 1460
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter verursacht Brand: Ansprüche des Gebäudeversicherers?

OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2009 - 10 U 1297/08

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 401 OLG Koblenz - Regressverzichtsabkommen schließt Ausgleichsansprüche aus!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 0723; IMRRS 2010, 0463
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verjährung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 129/09

1. Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.*)

2. Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.*)

3. Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an Wohnräumen grundsätzlich Versicherungsschutz, kann er dem Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers nicht entgegenhalten, der Versicherungsschutz sei für unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. Die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2009, 2686; IMRRS 2009, 1460
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter verursacht Brand: Ansprüche des Gebäudeversicherers?

OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2009 - 10 U 1297/08

1. Ist in den Bedingungen der Haftpflichtversicherung für Versicherungsfälle, die unter den Regressverzicht der Feuerversicherer fallen, die Haftung ausgeschlossen, besteht insoweit auch kein Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer.*)

2. Für den Ausgleichsanspruch nach § 52 Abs. 2 Satz 1 VVG gilt nicht die kurze Verjährung nach § 548 BGB.*)

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