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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 105/11
OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 - 1 U 105/11
IBRRS 2013, 1373; IMRRS 2013, 0814
OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.06.2012 - 1 U 105/11
Volltext17 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2013, 321 | OLG Zweibrücken/BGH - Pauschale Bezugnahme auf Anlagen: Klage unschlüssig! |
IBR 2013, 210 | OLG Schleswig - Pflasterarbeiten "ohne Rechnung" ausgeführt: Auftragnehmer haftet nicht für Mängel! |
10 Volltexturteile gefunden |
LG Bremen, Urteil vom 21.09.2023 - 2 S 258/20
1. Die formelle Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhungserklärung setzt eine Aufteilung nach Gewerken nicht voraus.
2. Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen angefallenen Gewerken ist grundsätzlich auch dann nicht erforderlich, wenn umfangreiche und entsprechend kostenträchtige bauliche Veränderungen oder Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden.
3. Es begegnet keinen Bedenken, wenn die getrennt angeführten Baunebenkosten (Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen u. Ä.) nebst Bezifferung der darin jeweils enthaltenen Instandsetzungsanteile jeweils für mehrere Maßnahmen zusammengefasst und nicht für jede Baumaßnahme einzeln ausgewiesen werden.
4. In der Beauftragung eines rechtlich selbstständigen Unternehmens ist trotz einer Konzernzugehörigkeit keine Eigen-, sondern eine Drittleistung zu sehen.
5. Anlagen können zwar der Erläuterung und Konkretisierung des Vortrages dienen, diesen aber nicht vollständig ersetzen und sie müssen zudem aus sich heraus verständlich sein
VolltextKG, Urteil vom 27.04.2018 - 7 U 98/15
1. Die alleinige Bezugnahme auf Anlagen in der Klageschrift ersetzt einen substanziierten und damit schlüssigen Sachvortrag nicht.
2. Eines richterlichen Hinweises zur Unschlüssigkeit bedarf es nicht, wenn der Kläger durch die Gegenseite zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet ist.
VolltextAG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.05.2016 - 211 C 348/15
1. Es besteht kein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Entfernung von eingebrachter Ausstattung (hier: Regalbretter im Keller), wenn der Zustand der Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht schlüssig dargelegt werden kann.
2. Ein Auszugsübergabeprotokoll ohne Angaben zum Umgang mit vorhandenen Einbauten ist so auszulegen, dass der Vermieter mit dem Verbleib einverstanden war.
3. Es gibt keine prozessuale Regel, dass derjenige, der vermeintlich leichter einen Beweis führen kann, auch dazu verpflichtet ist.
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2015 - 23 U 80/14
1. "Begleitet" ein Architekt eine Baumaßnahme und entfaltet er Tätigkeiten "nach und nach", je nach den Erfordernissen des Einzelfalls, bezieht sich seine Beauftragung nur auf die Grundleistungen, die erforderlich wurden.
2. Ist dies der Fall, darf der Architekt für die Grundleistungen nur ein Honorar berechnen, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht. Dabei ist die Bewertung nach der Siemon-Tabelle nicht zu beanstanden.
3. Bei der Honorarermittlung der technischen Ausrüstung ist nicht die Anlage, sondern die Anlagengruppe maßgeblich.
4. Werden Anlagen in getrennten Gebäuden geplant und sind diese Anlagen funktional eigenständig, bildet die jeweilige Anlage die Abrechnungseinheit.
5. Auch dann, wenn Anlagen nicht einheitlich beauftragt werden, z. B. durch zeitliche Trennung, bildet die jeweilige Anlage die Abrechnungseinheit.
OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13
Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), ist der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig und kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch Aufwendungsersatz aus GoA oder die Erstattung des Wertes der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen aus Leistungskondiktion verlangen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13
1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG enthält das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrages, wenn dieser Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt.*)
2. Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.*)
3. Mängelansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall grundsätzlich nicht.*)
OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 - 1 U 105/11
Wird ein Werkvertrag geschlossen und vereinbaren beide Parteien, dass die Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden sollen, damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), ist der gesamte Vertrag nichtig mit der Folge, dass dem Besteller keine Gewährleistungsrechte wegen Mängeln zustehen.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.06.2012 - 1 U 105/11
1. Der Sachvortrag zur Begründung des Klageanspruchs ist schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen.
2. Die geordnete Darstellung der Tatsachen kann nicht durch pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden. Deshalb genügt die bloße Bezugnahme auf Ausführungen von den zu den Akten genommenen Unterlagen nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Sachvortrag.
3. Bei einer Zahlungsklage reicht es nicht, wenn einzelne Mängel und Beträge sich hierfür nicht aus der Klage, sondern aus einem Gutachten ergeben, auf das pauschal Bezug genommen wird. Sachliche Stellungnahmen Dritter dürfen die eigene Darstellung nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
VolltextBGH, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 274/10
Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
(23.08.2013) Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch die Erstattung des Werts der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen verlangen. Das OLG Schleswig hat am 16.08.2013 entschieden, dass bei einer teilweisen Schwarzgeldabrede der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist, ...
mehr… IBR 2013, 210 IBR 2013, 609 BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13
(12.02.2013) Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Auftraggeber der Leistungen von dem Unternehmer keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen.
mehr… OLG Schleswig, 21.12.2012 - 1 U 105/11
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen) |
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen |