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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 StR 701/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0559
StrafrechtStrafrecht

BGH, Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1997, 392 BGH - Wucher durch Zahlung unterhalb des Tariflohns!

4 Volltexturteile gefunden
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BGH, Beschluss vom 15.07.2016 - GSSt 1/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 17.03.2015 - GSSt 1/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1734
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Wucher durch Zahlung unterhalb des Tariflohns!

BAG, Urteil vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

1. Eine arbeitsvertragliche Entgeltvereinbarung verstößt gegen den strafrechtlichen Wuchertatbestand des § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB und die guten Sitten iSv. § 138 BGB, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt.*)

2. Die Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweigs sind jedenfalls dann Ausgangspunkt zur Feststellung des Wertes der Arbeitsleistung, wenn in dem Wirtschaftsgebiet üblicherweise der Tariflohn gezahlt wird. Entspricht der Tariflohn nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen.*)

3. Tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen müssen den in Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden elementaren Gerechtigkeitsanforderungen genügen.*)

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IBRRS 2000, 0559
Mit Beitrag
StrafrechtStrafrecht

BGH, Urteil vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96

1. Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH NJW 1993, 1607 gegen BGHSt 40, 120).*)

2. Eine besondere Bedeutung eines Falles i.S.v. § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG liegt auch vor, wenn die rasche Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsamen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ermöglich werden soll.*)

3. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zu unangemessen niedrigem Lohn kann Wucher (§ 302 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB) sein.*)

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