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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2457/08
BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Volltext28 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2015, 1010 | VG Karlsruhe - Abgaben 50 Jahre lang nicht abgerechnet: Eigentümer muss nicht alles zahlen! |
IBR 2013, 1196 | BVerfG - Erschließungsbeiträge: Keine Aushebelung der Verjährung durch rückwirkendes Satzungsrecht! |
21 Volltexturteile gefunden |
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.11.2023 - 2 LA 85/19
1. Auch die unter einem (Mängel-)Vorbehalt erklärte Abnahme stellt eine wirksame Abnahme dar. Sie wird auch nicht erst wirksam, wenn der Vorbehalt wegfällt (a.A. OLG Koblenz, IBR 2015, 185).
2. Dem Auftraggeber bleiben bei einer Abnahme unter Vorbehalt die ansonsten (grundsätzlich) ausgeschlossenen Mängelrechte erhalten.
3. Die Vergütung des Auftragnehmers wird auch bei einer Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln fällig. Dem Auftraggeber steht jedoch wegen der gerügten Mängel ein Zurückbehaltungsrecht zu.
4. Soweit der Auftragnehmer nicht beweist, dass die Leistung mangelfrei ist, steht ihm der Vergütungsanspruch nach Abnahme unter Vorbehalt nur Zug um Zug gegen Beseitigung der vorbehaltenen Mängel zu.
VolltextBVerwG, Urteil vom 17.10.2023 - 9 CN 3.22
Wechselt der Einrichtungsträger zur Deckung des Aufwands für die Anschaffung und Herstellung seiner zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage von einer Beitrags- zu einer reinen Gebührenfinanzierung mit unterschiedlich hohen (gespaltenen) Gebührensätzen für Grundstücke, für die Anschlussbeiträge gezahlt wurden, und Grundstücke, für die keine Beiträge gezahlt wurden, so steht Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Art. 20 Abs. 3 GG einer Gebührenfinanzierung der Herstellungskosten entgegen, soweit Anschlussbeiträge wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung nicht mehr erhoben werden konnten.*)
VolltextBAG, Urteil vom 18.12.2019 - 10 AZR 141/18
1. Eine mit Bedienungspersonal vermietete Baumaschine wird "zur Erbringung baulicher Leistungen" i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. 5 Nr. 39 der Verfahrenstarifverträge im Baugewerbe eingesetzt, wenn mit ihrer Hilfe Tätigkeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. 1 bis Abschn. 5 der Verfahrenstarifverträge oder damit im Zusammenhang stehende Arbeiten ausgeführt werden.
2. Die Vermietung von Kettenbaggern mit Baggerführern an ein Abbruchunternehmen erfüllt das Tätigkeitsbeispiel des § 1 Abs. 2 Abschn. 5 Nr. 39 der Verfahrenstarifverträge im Baugewerbe, auch wenn damit lediglich das Abbruchgut auf der Baustelle zur fachgerechten Entsorgung aufbereitet wird.
3. Die rückwirkende Erstreckung der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe durch § 7 Abs. 3 bis Abs. 7 i.V.m. den Anlagen 28 bis 32 SokaSiG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
VolltextBVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 C 5.18
Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der als Leistungskondiktion auf die Rückabwicklung eines für nichtig gehaltenen Erschließungsvertrags gerichtet ist, unterliegt grundsätzlich der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung analog §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.*)
VolltextBVerwG, Beschluss vom 06.08.2018 - 9 C 5.17
1. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers - und damit nicht der Gerichte -, in Wahrnehmung seines weiten Gestaltungsspielraums einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit an der Beitragserhebung und der Beitragspflichtigen an einer zeitlich nicht unbegrenzten Inanspruchnahme zu schaffen (im Anschluss an BVerfG, IBR 2013, 1196 - nur online).*)
2. Dem § 53 Abs. 2 VwVfG kann weder im Wege der Analogie noch mittels des Grundsatzes von Treu und Glauben eine zeitliche Grenze für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen entnommen werden, die dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit genügt.*)
3. Im Erschließungsbeitragsrecht entsteht die Vorteilslage (BVerfG, IBR 2013, 1196 - nur online), wenn die Erschließungsanlage dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm entspricht. Soweit die Entstehung der Beitragspflicht darüber hinaus die Widmung der Straße und die Wirksamkeit der Beitragssatzung erfordert, wirkt sich dies nicht auf den Eintritt der Vorteilslage aus.*)
VolltextOVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.11.2017 - 6 A 11831/16
1. Um sicherzustellen, dass Erschließungsbeiträge nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können, kommt ein Rückgriff auf die 30-jährige Verjährungsfrist des § 53 Abs. 2 VwVfG in Betracht.*)
2. Aber auch vor Erreichen dieser zeitlichen Höchstgrenze kann die Beitragserhebung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls treuwidrig und deshalb als Rechtsausübung unzulässig sein (vgl. für sanierungsrechtliche Ausgleichsbeiträge BVerwG, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11/13 = IBRRS 2014, 2904; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2017 - 6 A 10137/14.*)
VolltextOVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2017 - 6 A 11790/16
1. Eine nach den tatsächlichen Verhältnissen einheitliche Straße, die nur auf einer Teilstrecke zum Anbau bestimmt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 06.12.1996 - 8 C 32/95 -, BVerwGE 102, 294) beitragsrechtlich in mehrere Verkehrsanlagen aufzuteilen sein.*)
2. Die Versickerung des Straßenoberflächenwassers im Randbereich der Fahrbahn oder auf einem benachbarten Grünstreifen, die darauf gerichtet ist, sich dieses flüssigen Stoffs über den Boden und das Grundwasser zu entledigen, ist als eine erlaubnispflichtige Benutzung des Grundwassers zu betrachten.*)
3. Diese Erlaubnispflicht wird durch die Regelungen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs von oberirdischen Gewässern ebenso wenig aufgehoben wie durch die abwasserbeseitigungsrechtliche Möglichkeit, unverschmutztes Niederschlagswasser ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ortsnah schadlos durch Versickernlassen zu beseitigen.*)
VolltextBVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 1.16
1. Die Befugnis einer Zuwendungsbehörde, aufgrund eines vorläufigen Bewilligungsbescheids die endgültige Höhe der Förderung in einem Schlussbescheid festzusetzen, unterliegt als Gestaltungsrecht der Verwaltung nicht der Verjährung.*)
2. Ihr kann bei Vorliegen besonderer Umstände der Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Die Ausübung dieser Befugnis ist ansonsten aus Gründen der Rechtssicherheit nach § 242 BGB erst ausgeschlossen, wenn dreißig Jahre seit Erlass des vorläufigen Bewilligungsbescheids vergangen sind.*)
VolltextLVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.01.2017 - LVG 1/16
1. Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 2 LVerf verbietet es dem Gesetzgeber nicht, bei der Herstellung von Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit für die Schuldner von Anschlussbeiträgen die abschließende Regelung von Altfällen auch noch längere Zeit nach Eintritt der Vorteilslage (hier: bis zu 24,5 Jahre) zu ermöglichen.*)
2. Die Gleichbehandlung von Altanschließern mit den Neuanschließern durch eine Regelung, die eine Inanspruchnahme übergangsweise innerhalb faktisch unterschiedlich langer Höchstfristen seit dem Entstehen der Vorteilslage erlaubt, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz.*)
3. Die Regelung einer Festsetzungshöchstfrist für Altfälle, in denen mangels einer wirksamen Beitragssatzung die Frist für die regelmäßige Festsetzungsverjährung noch nicht angelaufen ist, entfaltet keine unzulässige Rückwirkung.*)
4. Ein Vertrauen von Beitragsschuldnern in den Fortbestand einer mangels Belastungsklarheit verfassungsrechtlich insuffizienten Gesetzeslage ist durch die Verfassung nicht geschützt.*)
5. Es ist kein aus dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip folgendes Gebot sachgerechter Abwägung, Anschlussnehmer bloß deshalb von der Beitragspflicht auf Kosten der Allgemeinheit freizustellen, weil sie in den letzten Jahren noch nicht zu Anschlussbeiträgen herangezogen worden sind.*)
VolltextVGH Hessen, Beschluss vom 12.12.2016 - 5 B 2341/16
§ 11 Abs. 8 letzter Halbsatz HessKAG in der ab dem 01.01.2013 geltenden Fassung belässt den hessischen Kommunen die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Entstehung des Beitragsanspruchs für das Verschaffen der erstmaligen Anschlussmöglichkeit des Grundstücks an eine leitungsgebundene Einrichtung in der Satzung auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Einrichtung festzulegen.*)
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(15.11.2013) Der 9. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat am 13. November 2013 über zwei Berufungen betreffend Anschlussbeiträge für die Schmutzwasserkanalisation in der Stadt Cottbus verhandelt und heute seine Urteile verkündet. Zu den Anschlussbeiträgen veranlagt worden sind als Grundstückseigentümer einmal Eheleute und einmal eine Einzelperson. Die Anschlussmöglichkeit bestand in einem Fall bereits zu DDR-Zeiten (sog. Altanschließer), im anderen Fall erstmals im Jahr 2003. Die angegriffenen Bescheide sind im Oktober 2010 und im Mai 2009 ergangen. Die Klagen sind erstinstanzlich erfolglos geblieben. Mit den heute verkündeten Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung der Eheleute abgewiesen, der Berufung der Einzelperson teilweise stattgegeben.
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(24.05.2013) Wenn Kommunen Grundstückseigentümer wegen des Ausbaus kommunaler Infrastruktur zur Kasse bitten wollen, müssen dafür künftig klare zeitliche Fristen gelten. Dies forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann gestern in Berlin. "Es ist ein Unding, wenn Kommunen für Baumaßnahmen, die Jahrzehnte zurückliegen, Beiträge in fünfstelliger Höhe verlangen. So ein Vorgehen verletzt das Vertrauen in den Rechtsstaat"
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(15.04.2013) In der Vergangenheit haben Kommunen vielfach Beiträge, wie beispielsweise Erschließungsbeiträge, verfassungswidrig erhoben. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 hin (Az. 1 BvR 2457/08).
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