Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 1910/12


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 2913; IMRRS 2017, 1211; IVRRS 2017, 0467
MietrechtMietrecht
Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich

BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

Dokument öffnen Volltext

4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2017, 424 BVerfG - Anordnungsgrund für Grundsicherungsleistungen für Unterkunft und Heizung

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2800
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Verhältnis und Abgrenzung von Mietschulden zu Aufwendungen der Unterkunft

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2022 - L 32 AS 139/22

1. Zur Abgrenzung von Mietschulden zu laufenden Aufwendungen der Unterkunft.

2. Mietschulden sind in dem Umfang zu übernehmen, in dem sie zur Abwendung der Wohnungslosigkeit notwendig ist.

3. Dazu gehören auch Kosten des Vermieters, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen, aber an die er dessen weitere Fortführung knüpft.

4. Auch Gerichtskosten und Gerichtsvollziehergebühren gehören zu den Mietschulden.

5. Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II sind auch dann zu übernehmen, wenn noch offen, ob für denselben Zeitraum Leistungen nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu gewähren sind.

6. Liegen die Tatbestandsmerkmale des § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II vor, verbleibt dem Leistungsträger regelmäßig kein Ermessensspielraum.

7. Eine Vergleich der Schuldenhöhe mit den Kosten eines Wohnungswechsels erfolgt nicht, weil bei drohender Wohnungslosigkeit ein Umzug als Alternative ausscheidet.

8. Es spielt in der Regel keine Rolle, ob die drohende Wohnungslosigkeit auf vorwerfbarem Verhalten des Hilfebedürftigen beruht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 2913; IMRRS 2017, 1211; IVRRS 2017, 0467
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich

BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen.

Dokument öffnen Volltext



1 Nachricht gefunden
BVerfG: Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich
(23.08.2017) Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 01.08.2017 entschieden und einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Rechtsschutzgarantie teilweise stattgegeben (Az.: 1 BvR 1910/12).
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12