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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 1186/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0963; IMRRS 2000, 0325
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BVerfG, Urteil vom 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

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8 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 615 BVerfG - Grenzen der Gesetzesanalogie

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2756; IMRRS 2020, 1120; IVRRS 2020, 0484
ProzessualesProzessuales
Gesetzlich zuständiger Spezialspruchkörper sticht Geschäftsverteilungsplan!

BayObLG, Beschluss vom 15.09.2020 - 101 AR 99/20

1. §§ 72a und 119a GVG sind gegenüber Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums vorrangig.*)

2. Dass mit der Klage weitere Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht unter §§ 72a, 119a GVG fallen, steht der gesetzlichen Zuständigkeit der Spezialspruchkörper nicht entgegen.*)

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IBRRS 2019, 2029; IMRRS 2019, 0743
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kann Aufnahme des nichtehelichen Lebenspartners in die Mietwohnung verlangt werden?

AG Brandenburg, Urteil vom 06.06.2019 - 31 C 230/18

Ein Mieter kann die Gestattung der Aufnahme seines nichtehelichen Lebenspartners in die Wohnung von dem Vermieter nur dann verlangen, wenn diese nichteheliche Lebensgemeinschaft erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist und somit nicht schon davor bestanden hat (§ 553 BGB).*)




IBRRS 2019, 2954; IMRRS 2019, 1107
MietrechtMietrecht
Mietrückstand - Verletzung der Hauptleistungspflicht!

LG Berlin, Urteil vom 27.03.2019 - 27.03.2019

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2916; IMRRS 2019, 1096
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Schonfristzahlung bei einer fristgerechten Kündigung wegen Zahlungsverzugs!

LG Berlin, Urteil vom 27.03.2019 - 65 S 223/18

1. Befindet sich ein Mieter über einen erheblichen Zeitraum schuldhaft in Zahlungsverzug verletzt er erheblich seine Hauptleistungspflicht und der Vermieter ist zur fristgerechten Kündigung berechtigt.

2. Auf die fristgerechte Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist die Heilungsvorschrift über die Schonfristzahlung gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB mangels planungswidriger Regelungslücke nicht anzuwenden.

3. Die richterliche Rechtsfortbildung darf nicht dazu führen, dass das Gericht seine eigenen "Gerechtigkeitsvorstellungen" an Gesetzes Stelle und somit derjenigen der Begründung des Gesetzgebers setzt.

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IBRRS 2003, 1943; IMRRS 2003, 0793
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verfahrensrecht - Normenkontrolle: Anwendbarkeit d. RMBeschrG auf Bebauungspläne

BVerwG, Beschluss vom 22.06.1999 - 4 BN 20.99

Die Nr. 1 des Gesetzes zur Beschränkung von Rechtsmitteln in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (BGBl I 1993, 487) ist auch auf Bebauungspläne anwendbar, die vor Inkrafttreten dieser Vorschrift bekanntgemacht worden sind; die Dreimonatsfrist hat am 1. Mai 1993 zu laufen begonnen.*)

Wird eine Rechtsmittelbeschränkung (hier: für Überleitungsfälle) im Gesetz nicht eindeutig bestimmt, sondern erst im Wege richterlicher Rechtslückenschließung als vom Gesetz gewollt und damit als geltendes Recht geklärt, so kommt bei Versäumung der Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.*)

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IBRRS 2006, 3197; IMRRS 2006, 2295
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 21.10.1997 - IX R 29/95

Der Nutzungswert einer im Beitrittsgebiet belegenen Wohnung ist nur dann entsprechend § 21 Abs. 2 EStG i.V.m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (sog. große Übergangsregelung) zu besteuern, wenn er im Jahre 1986 nach dem Recht und der Besteuerungspraxis der (ehemaligen) DDR im wesentlichen ebenso wie eine in der Bundesrepublik Deutschland belegene Wohnung zu besteuern war.*)

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IBRRS 2000, 0963; IMRRS 2000, 0325
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BVerfG, Urteil vom 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit analoger Rechtsanwendung.*)

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