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IBRRS 2014, 0665; IMRRS 2014, 0296
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Flächenabweichung bis zu 10% ist kein Mietmangel!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2013 - 10 U 37/13
1. Zahlt der Mieter die vereinbarte Miete, ohne von seinem Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Nebenkostenvorauszahlungen Gebrauch zu machen, obwohl der Vermieter ihm keine ordnungsgemäß erstellte Nebenkostenabrechnung vorgestellt hat, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen nach Ende des Mietverhältnisses.
2. Die Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Fläche bei Gewerberäumen durch die tatsächlich überlassene Fläche um weniger als 10% ist kein erheblicher Mangel der Mietsache.
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