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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 0310; IMRRS 2014, 0149
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Sachverständige
Sachverständige für Standsicherheit: Altersgrenze zulässig!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - 4 B 543/13
Die Festsetzung einer Altersgrenze von 68 Jahren für staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit ist zur Gewährleistung der Sicherheit von Bauten, der am Bau Beteiligten, der Gebäudenutzer sowie der Allgemeinheit zulässig.
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