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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 3834
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fenster lässt sich nur mit technischen Hilfsmitteln öffnen: Mangel!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.09.2013 - 4 U 100/12

1. Ein Dachflächenfenster, das ohne technische Hilfsmittel nicht geöffnet werden kann, eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und ist mangelhaft.

2. Verzichtet der Auftraggeber auf eine Ausführungsplanung durch einen Architekten, bedeutet das nicht, dass der Auftragnehmer die Aufgabe der Erstellung einer Ausführungsplanung zu übernehmen hat. Ist dem Auftragnehmer allerdings bekannt, dass er ohne Ausführungsplanung bauen soll, kann er dem Auftraggeber die fehlende Planung nicht zur Last legen.

3. Dem Auftraggeber steht kein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten zu, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verweigert, weil sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

4. Der Streit der Vertragsparteien über den Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten und mit der vereinbarten Pauschalvergütung abgegoltenen Leistung steht der Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht entgegenstehen. Für die Prüfbarkeit der Schlussrechnung kommt es vielmehr allein darauf an, ob der Auftraggeber erkennen kann, welche Leistungen der Auftragnehmer der Pauschalpreisvereinbarung zugeordnet und als solche abgerechnet hat.

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