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IBRRS 2014, 1960; IMRRS 2014, 1051
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Eine im Aufteilungsplan nicht eingetragene Fußbodenheizung ist zu entfernen
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 22.05.2014 - 5 S 237/13
1. Es ist keine bauliche Veränderung gegeben, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wird, indem er eine Fußbodenheizung installiert, die so im Aufteilungsplan nicht geplant war
2. Baut der Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan eine Fußbodenheizung ein, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft von dem betroffenen Eigentümer verlangen, dass er die Beseitigung der Fußbodenheizung auf Kosten aller duldet.
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