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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 1222; IMRRS 2014, 0605
Mit Beitrag
Steuerrecht
Wann ist der Leistungsempfänger (hier: Bauträger) Schuldner der Umsatzsteuer?
BFH, Urteil vom 11.12.2013 - XI R 21/11
§ 13b Abs. 2 Satz 2 UStG ist dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei Werklieferungen oder sonstigen Leistungen i.S. des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG die Steuerschuldnerschaft nur dann auf den Leistungsempfänger verlagert wird, wenn der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet.*)