Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Koblenz, Urteil vom 25.05.2012 - 10 U 754/11
1. Die Regelung in einem Architektenvertrag, wonach der Architekt "eine Pauschalvergütung in Höhe von 16% der anrechenbaren Baukosten nach HOAI" erhält, genügt dem Bestimmtheitserfordernis nicht, weil es keine "anrechenbaren Baukosten nach HOAI" gibt.
2. Die Unwirksamkeit einer vereinbarten Pauschalvergütung führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Architektenvertrags. Vielmehr ist der Vertrag als wirksam anzusehen und die Honorarvereinbarung ist insoweit aufrecht zu erhalten, als sie Anhaltspunkte dafür enthält, welche zulässige Vergütung die Parteien festlegen wollten.
3. Lässt sich kein übereinstimmender Parteiwille in Bezug auf die Einordnung des vereinbarten Honorars innerhalb der Mindest- und Höchstsätze der HOAI feststellen, kommt nur ein Vergütungsanspruch auf der Grundlage der HOAI ohne eine Honorarvereinbarung in Betracht. Fehlen entsprechende Bemessungskriterien des Pauschalhonorars, ist wie beim Fehlen einer Honorarvereinbarung nach den Mindestsätzen der HOAI abzurechnen.
Volltext