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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 0660; IMRRS 2015, 0385
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Bereits bei der Verwalterbestellung müssen auch die Eckpunkte des Vertrags geregelt werden!
BGH, Urteil vom 27.02.2015 - V ZR 114/14
Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden; hiervon kann nur unter besonderen Umständen übergangsweise abgewichen werden.*)
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