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IBRRS 2015, 0442; IMRRS 2015, 0258
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Sondereigentum an ebenerdiger Terrasse ist nicht eintragungsfähig
KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 369/14
1. Die Teilung nach § 8 WEG erfordert keine gerichtliche Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB.*)
2. Sondereigentum an einer ebenerdigen Terrasse, die keine vertikale Abgrenzung gegen Gemeinschaftseigentum oder fremdes Sondereigentum hat, darf nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)
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