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IBRRS 2016, 2502
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BausicherheitenBausicherheiten
Auftragnehmer fordert § 648a BGB-Sicherheit: Werklohn muss schlüssig vorgetragen werden!

OLG Koblenz, Urteil vom 07.06.2016 - 4 U 66/16

Der Auftragnehmer muss die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs darlegen. Diesen Anforderungen genügt der Vortrag des Auftragnehmers, indem er die Bauverträge und die Schlussrechnungen vorlegt, woraus sich ergibt, welcher Werklohn vereinbart ist und welche Restforderungen noch offen sind. Zur Aufrechnung gestellte Gegenansprüche bleiben außer Betracht, es sei denn, sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

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