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IBRRS 2016, 2451; VPRRS 2016, 0364
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Aktuellere Referenzen werden besser bewertet!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.07.2016 - VgK-18/2016

1. Ein Teilnahmewettbewerb ist nicht zu beanstanden, wenn er entsprechend der bekanntgemachten Eignungskriterien und anhand der angeforderten Erklärungen und Nachweise erfolgt und das Ergebnis entsprechend dokumentiert wird.

2. Ein Bieter muss davon ausgehen, dass die Bewertung von Fachkunde und technischer Leistungsfähigkeit sich an abgefragten Parametern und Referenzen orientiert und dabei aktuellere Referenzen positiver bewertet werden als Referenzen über länger zurückliegende Projekte. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit Projekte benannt wurden, die in den abgefragten Zeitraum zwar hineinreichen, deren Projektbeginn terminlich aber weit vor diesem Zeitraum lag.