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(Referent: Dr. Schulze-Hagen)

20.10.2010, Mannheim
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(Referentin: Asam)

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Online seit gestern

Beitrag in Kürze
Vergabe - Sind kommunale Wohnungsbaugesellschaften öffentliche Auftraggeber?

VK Lüneburg, Urteil vom 25.02.2010 - VgK-82/2009

1. Die Frage, ob Merkmale des § 98 Abs. 2 GWB konkret erfüllt sind, ist anhand einer Einzelfallbetrachtung zu entscheiden. Eine Aufgabe im Allgemeininteresse liegt u. a. dann vor, wenn die Aufgabe nicht nur die Förderung des privaten Interesses eines Einzelnen oder einer Gruppe von Personen, sondern das Interesse der Gesamtheit der Bevölkerung zum Gegenstand hat. Entscheidend ist dabei letztlich, ob Gemeinwohlbelange gefördert werden sollen. Bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften oder Sanierungsgesellschaften ergibt sich das Merkmal des Allgemeininteresses in der Regel aus den rechtlichen Rahmenbedingungen der Einrichtung, die regelmäßig auf die Deckung des Wohnungsbedarfs schwächerer Bevölkerungsschichten ausgerichtet sind.

2. Es gibt keine abschließenden Merkmale, anhand derer die Nicht-Gewerblichkeit verbindlich festzustellen ist, sondern lediglich von der Rechtssprechung festgestellte und hervorgehobene Indizien.

 Volltext


Beitrag in Kürze
Bauvertrag - Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2009 - 5 U 57/09

1. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne der §§ 637 Abs. 2, 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB setzt eine ausdrückliche oder auch konkludente Erklärung des Werkunternehmers voraus, die unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelumstände und hierbei insbesondere des gesamten Verhaltens des Unternehmers die Annahme rechtfertigt, der Auftragnehmer wolle endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, so dass es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung umstimmen lassen.*)

2. Erklärt der Auftragnehmer, dass er allenfalls bereit ist, die Mangelerscheinungen zu kaschieren und zu beseitigen, verweigert er aber weitere Nacherfüllungsmaßnahmen, die für die Beseitigung des eigentlichen Mangels erforderlich sind, kann hierin eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung gesehen werden.*)

3. In wie weit das vorprozessuale oder prozessuale Bestreiten der Mangelbeseitigungspflicht den Rückschluss auf eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung rechtfertigt, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entschieden werden.*)

4. Dem Auftraggeber kann die Nacherfüllung durch den Auftraggeber dann unzumutbar sein, vgl. § 637 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn der Unternehmer durch sein vorheriges Verhalten das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit oder seine Leistungsbereitschaft erschüttert hat (z.B. bei zahlreichen und/oder gravierenden Mängeln oder mehrere erfolglosen Nachbesserungsversuchen). Die Insolvenz des Auftragnehmers macht eine Fristsetzung nicht ohne weiteres entbehrlich.*)

5. Vermittelt der Werkunternehmer gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit einer von diesem erhobenen Mängelrüge wahrheitswidrig den Eindruck, eigentlich sei er - oder das von ihm betriebene Geschäft - entweder nicht mehr existent oder befände sich in der Insolvenz, führt dies zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust.*)

6. Anspruchsgrundlage für einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch des Klägers kann der Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung gemäß §§ 634 Nr. 4, 280, 249 BGB sein. Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme durch den Auftraggeber können (unabhängig vom Verzug des Werkunternehmers mit der Mangelbeseitigung) als mangelbedingter Vermögensschaden erstattungsfähig sein.*)

7. Der Schadensersatzanspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten stellt keine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB dar.*)

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Beitrag in Kürze
Mietrecht - Kein Schuldanerkenntnis durch Ausgleich der Betriebskostenabrechnung

LG Bielefeld, Urteil vom 23.09.2009 - 22 S 46/09

Die Zahlung auf eine Betriebskostenabrechnung kann nach der Mietrechtsreform nicht mehr als ein spätere Korrekturen ausschließendes Schuldanerkenntnis oder als Verzicht auf Einreden verstanden werden.

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Online seit 3. September

Beitrag in Kürze
Vergabe - Eignungsprüfung anhand von Referenzen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2010 - Verg 7/10

1. Bei der Eignungsprüfung anhand von Referenzen ist in zwei Stufen vorzugehen:

- Formale Prüfung: Genügen die vorgelegten Referenzen formell den Anforderungen?

- Materielle Prüfung: Lassen die vorgelegten Referenzen eine einwandfreie Ausführung des Auftrages erwarten?

2. Die Frage, ob die in den Referenzen aufgeführten Arbeiten "gleichwertig" sind (sofern in den Anforderungen an die Referenzen auch "gleichwertige" Arbeiten zugelassen sind), gehört zur materiellen Prüfung.

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Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum - Aufhebung des Sondereigentums

OLG München, Beschluss vom 06.07.2010 - 34 Wx 43/10

1. Sondereigentum kann nicht derart aufgehoben und in Gemeinschaftseigentum überführt werden, dass ein isolierter Miteigentumsanteil entsteht.*)

2. Das Grundbuch ist nicht deshalb unrichtig, weil Teileigentum an einem erst noch zu errichtenden Gebäude eingeräumt wurde, das Gebäude jedoch nicht mehr errichtet werden soll.*)

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Beitrag in Kürze
Mietrecht - Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess

KG, Urteil vom 28.06.2010 - 8 U 167/09

1. Die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess ist statthaft.*)

2. Im zweiten Rechtszug ist eine Abstandnahme vom Urkundenprozess nicht mehr möglich.*)

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Beitrag in Kürze
Mietrecht - Beweislast bei Schaden an der Mietsache

KG, Beschluss vom 31.05.2010 - 12 U 147/09

1. Entsteht im Obhutsbereich des (Gewerbe-)Mieters beim Mietgebrauch ein Schaden an der Mietsache (hier: Schaden durch das Ausströmen von Wasser aus einem Wasserhahn unterhalb eines Waschbeckens im Herren-WC), trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.*)

2. Dieser Darlegungslast genügt der Mieter nicht dadurch, dass er - ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt - vorträgt, es sei nicht ausgeschlossen, dass der Wasserhahn nie geschlossen gewesen sei und am Schadenstag sich eine jahrelange Verstopfung gelöst habe oder aber dass das Absperrventil sich infolge eines mechanischen Defekts gelockert habe.*)

3. Es bedeutet keinen Verfahrensfehler, wenn das Erstgericht nicht Beweis über behauptete Indizien erhebt, die - bei Wahrunterstellung - für den sicheren Schluss auf die Haupttatsache nicht ausreichen.*)

4. Das Fehlen eines Ablaufs im Boden eines Herren-WC in einem im Jahre 1910 errichteten Gebäude bedeutet weder einen Mangel der Mietsache noch begründet es ein Mitverschulden des Vermieters an einem Wasserschaden wegen eines offenen Wasserhahns.*)

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Online seit 2. September

Beitrag in Kürze
Vergabe - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010 - WVerg 8/10

Im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Verfahren vor der Vergabekammer eröffnet § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung sowohl für die Kosten der Vergabekammer als auch die Kosten der Beteiligten.*)

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Mit Beitrag
Bauvertrag - Eventualposition im Angebot: Übertragung des Baugrundrisikos?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2010 - 22 U 83/08

1. Grundsätzlich fällt das Baugrundrisiko in die Risikosphäre des Auftraggebers, wenn es sich um den vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Stoff handelt. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Prüfungspflicht ausdrücklich auf den Auftragnehmer übertragen worden wäre.

2. Insbesondere ist die Aufnahme einer Eventualposition im Angebot nicht ausreichend. Damit wird lediglich gekennzeichnet, welche anderen Kostenpositionen bei Veränderung der tatsächlichen Umstände in Betracht kommen können.

 Volltext  IBR-Beitrag


Beitrag in Kürze
Mietrecht - AGB: Austausch des Vermieters

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - XII ZR 171/08

1. Formularmäßige Klauseln, die dem Verwender das Recht einräumen, seine vertragliche Stellung als Vermieter von Gewerberäumen jederzeit auf eine andere Person zu übertragen, stellen nicht generell eine unangemessene Benachteiligung dar. Vielmehr ist, wenn der Mieter Unternehmer ist, eine am Maßstab des § 307 BGB ausgerichtete Prüfung der Umstände des Einzelfalls vonnöten.*)

2. Dabei ist auf der Vermieterseite ein grundsätzliches Interesse eines gewerblichen, als Gesellschaft organisierten Vermieters anzuerkennen, einen wirtschaftlich für sinnvoll erachteten künftigen Wandel der Rechtsform oder Rechtsinhaberschaft durch die Möglichkeit einer Bestandsübernahme zu erleichtern. Dem wird ein Interesse des Mieters entgegenzuhalten sein, sich über Zuverlässigkeit und Solvenz des Vermieters zu vergewissern. Dieses Mieterinteresse wird um so eher Beachtung fordern, je stärker das Vertragsverhältnis von einem besonderen Interesse des Mieters an der Person eines bestimmten Vermieters (mit-) geprägt wird. (Fortführung der Urteile vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 350/82 - ZIP 1984, 841, vom 11. Juli 1984 - VIII ZR 35/83 - ZIP 1984, 1093 und vom 21. März 1990 - VIII ZR 196/89 - NJW-RR 1990, 1076).*)

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Beitrag in Kürze
Mietrecht - Wohnraumkündigung: Insolvenzverwalter ist kein Erfüllungsgehilfe

LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2010 - 311 S 107/09

Der Insolvenzverwalter ist weder gesetzlicher Vertreter des Schuldners noch dessen Erfüllungsgehilfe. Eine Wohnraumkündigung wegen ausstehendem Mietzins infolge Lastschriftwiderrufs des Insolvenzverwalters ist unbegründet, da den Mieter kein Verschulden trifft.*)

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Beitrag in Kürze
Mietrecht - Mieter kann keinen Konkurrenzschutz beanspruchen

KG, Beschluss vom 06.05.2010 - 12 U 150/09

1. Nicht bereits jede Überschneidung der Angebote im Nebensortiment reicht für eine Konkurrenzschutzverletzung aus.*)

2. Bezieht sich der vertraglich vereinbarte Konkurrenzschutz ausdrücklich auf die Vermietung an einen "Lebensmitteldiscounter", so ist ein Laden mit dem Charakter eines russischen Kaufhauses davon auch dann nicht erfasst, wenn dort - zum großen Teil russische - Lebensmittel angeboten werden.*)

3. Der vertraglich vereinbarte Konkurrenzschutz geht einem möglicherweise weitergehenden vertragsimmanenten Konkurrenzschutz vor, da er ihn einschränken kann.*)

4. Der Mieter, der Geschäftsräume in Kenntnis einer dadurch entstehenden Wettbewerbssituation mietet, kann in der Regel keinen Konkurrenzschutz beanspruchen.*)

 Volltext


Beitrag in Kürze
Mietrecht - Inhaltskontrolle formularmäßigen Minderungsrechtsausschlusses

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2010 - 10 U 154/09

1. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag,

"Der Mieter kann gegen die Miete weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder die Miete mindern. Hiervon ausgenommen sind Forderungen des Mieters wegen Schadensersatz für Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels, den der Vermieter wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht zu vertreten hat, und andere Forderungen aus dem Mietverhältnis, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.",

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)

2. Der Minderungsausschluss gilt auch dann, wenn die mietvertraglichen Beziehungen der Parteien durch Veräußerung und Eintritt des Erwerbers in den Mietvertrag beendet sind.*)

 Volltext


Beitrag in Kürze
Mietrecht - Kündigung wegen Überschreitung der Zahlungstermine

LG Hagen, Urteil vom 07.05.2010 - 1 S 13/10

1. Die wiederholte Überschreitung der Zahlungstermine berechtigt den Vermieter nach Abmahnung auch dann zur Kündigung des Mietverhältnisses, wenn die Fälligkeitstermine nur um einige Tage überschritten worden sind.

2. Das Vorhandensein von Mängeln in der Wohnung entbindet den Mieter nicht von der Pflicht, die ggf. geminderte Miete fristgerecht zu zahlen.

3. Bei nachgewiesener Zusendung eines Briefes per Einschreiben reicht ein pauschales Bestreiten des Empfängers, das Schreiben nicht erhalten zu haben, nicht aus.

 Volltext


Beitrag in Kürze
Gewerberaummietrecht - Keine Neuberechnung bei Anknüpfung an endgültiges Aufmaß

KG, Urteil vom 17.05.2010 - 12 U 211/08

Haben die Parteien eines Gewerbemietvertrages die Höhe der Miete an die - nach Fertigstellung endgültig aufzumessende Nettogrundfläche nach DIN 277 geknüpft und sind sie bei Vertragsschluss davon ausgegangen, dass die gesamte in dem Gebäude nutzbare Fläche einschließlich der Flächen unter nicht tragenden Innenwänden die Netto-Grundfläche nach DIN 277 darstellt, so ist diese Fläche für die Höhe der an die Mietfläche geknüpften Miete maßgeblich.*)

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Beitrag in Kürze
Bauträger - Schuldbeitritt als Grundstücksmiteigentümer--> persönliche Haftung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2010 - 5 U 142/06

Der Schuldbeitritt als Grundstücksmiteigentümer führt nicht zur persönlichen Haftung des Bauträgergeschäftsführers.

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Beitrag in Kürze
Rechtsanwälte - Vertrauen in Sachverhaltsangaben des Mandanten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2010 - 5 U 101/09

1. Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und die Vollständigkeit der tatsächlichen Angaben seines Auftraggebers vertrauen, ohne eigene Nachforschungen anstellen zu müssen. Lediglich dann, wenn nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen ersichtlich ist, muss sich der Rechtsanwalt für den Mandanten nicht ohne weiteres ersichtlich ist, muss sich der Rechtsanwalt um weitere Aufklärung bemühen.*)

2. Im Anwaltshaftpflichtprozess hat der Geschädigte den Ursachenzusammenhang zwischen der Vertragsverletzung (Pflichtwidrigkeit) und dem Schaden darzutun und nachzuweisen. Bei Verstößen gegen die Beratungspflicht spricht zu Gunsten des Mandanten die - widerlegliche - Vermutung, dieser hätte sich bei vertragsgerechtem Handeln des Beauftragten beratungsgemäß verhalten.*)

3. Die Verjährungsregeln des § 51b BRAO a.F. ist weiter anzuwenden, falls der primäre Schadensersatzanspruch vor dem 15.12.2004 entstanden ist.*)

4. Liegt das Anwaltsverschulden darin, den Mandanten zu einer von vornherein aussichtslosen Klage geraten zu haben, beginnt die Verjährung eines sich auf die unnütz aufgewandten Prozesskosten beziehenden Regressanspruches § 51b BRAO a.F. bereits mit der Einreichung der Klage unterlässt.*)

5. Unterlässt der Rechtsanwalt die erforderliche Überprüfung seines eigenen Verhaltens oder erkennt er dabei nicht seinen Fehler und gibt er infolgedessen nicht an seinen Mandanten den erforderlichen Hinweis auf § 51b BRAO, kann dies den so genannten Sekundäranspruch auslösen. Der Sekundäranspruch entsteht nur, wenn eine weitere Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu der der Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist.*)

6. Verhandlungen im Sinne des § 203 Satz 1 BGB schweben schon dann, wenn der in Anspruch Genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein.*)

7. Die Erklärung des Anwalts, er sei bereit, die Sache seiner Haftpflichtversicherung vorzulegen, kann von dem Geschädigten dann nicht als ein Bekunden einer Verhandlungsbereitschaft im Sinne des § 203 BGB aufgepasst werden, wenn der Rechtsanwalt ausdrücklich darauf verweist, dass er zur Haftungssituation keine Erklärungen abgebe (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 1. Februar 2007, IX ZR 180/04, NJW-RR 2007, 1358, 1360).*)

8. Der Haftpflichtversicherer des Rechtsanwalts ist auf Grund der Regulierungsvollmacht nach § 5 Nr. 7 AHB bevollmächtigt, Erklärungen abzugeben oder Handlungen vorzunehmen, die zu Lasten des Rechtsanwalts zu einer verjährungshemmenden oder sonst wie den Lauf der Verjährungsfrist berührenden Wirkung führen konnten.*)

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Online seit 1. September

Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum - Verjährung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung

OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2010 - 3 W 1/10

1. Auch der Anspruch auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustandes der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und der Teilungserklärung unterliegt der Verjährung.

2. Die zutreffende rechtliche Beurteilung der Tatsachen ist für die Kenntnis im Sinne des § 199 BGB nicht erforderlich; ein Rechtsirrtum hindert den Verjährungsbeginn nicht.

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Beitrag in Kürze
Verfahrensrecht - Befangenheit wegen verweigerter Terminsverlegung?

OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010 - 1 W 51/10

1. Die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung kann ausnahmsweise nur dann ein Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters begründen, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt.

2. Bei einer mündlichen Verhandlung als früher erster Termin und Gütetermin braucht der Richter den Termin nicht deshalb zu verlegen, weil eine Partei vor dem Termin nicht ausreichend Gelegenheit hatte, auf die Schriftsätze der anderen Partei und der Streithelferin zu erwidern. Denn in diesem Fall muss das Gericht im Anschluss an den frühen ersten Termin hierzu der Partei Gelegenheit geben.

3. Eine vorläufige Meinungsäußerung des Richters im Rahmen der Prozessleitung stellt keinen Ablehnungsgrund dar.

4. Ausführungen zu der Zulässigkeit und Begründetheit des Ablehnungsgesuchs sind in einer dienstlichen Stellungnahme nicht erforderlich und in der Regel unangebracht.

5. Der Richter ist nicht verpflichtet, sich in seiner dienstlichen Stellungnahme für die von ihm getroffenen Entscheidungen zu rechtfertigen.

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Online seit 31. August

Beitrag in Kürze
Vergabe - Ungeeignet wegen Verschleierung von nicht getätigten Zahlungspflichten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 - Verg 14/10

1. Als unbestimmte Rechtsbegriffe unterliegen die Eignungskriterien des § 97 Abs. 4 GWB einer lediglich eingeschränkten Nachprüfung der Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist und allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet worden sowie keine sachwidrigen Erwägungen in die Wertung eingeflossen sind.

2. Im Rahmen der Eignungsbewertung hat der öffentliche Auftraggeber auch bei Vorliegen der in § 7 Nr. 5 VOL/A nur typisierend genannten Tatbestandsmerkmale im Einzelfall zu überprüfen, ob das betroffene Unternehmen dennoch genügend fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, um die in der Vergabebekanntmachung angegebenen Eignungsanforderungen zu erfüllen und ob es davon ausgehend die notwendigen Sicherheiten bietet, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

3. Hat ein öffentlicher Auftraggeber in Ausübung seines Beurteilungsspielraums die Eignung bejaht, ist er daran grundsätzlich gebunden und bei unveränderter Sachlage im Allgemeinen gehindert, von seiner ursprünglichen Beurteilung abzurücken und die Eignung eines Bieters nunmehr zu verneinen. Neu auftretende oder bekannt werdende Umstände, die seine Entscheidung in Frage stellen könnten, hat er allerdings auch nach bereits positiv abgeschlossener Wertung der Eignung eines Bieters in jeder Phase des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.

4. Ist der Antragsteller über einen langen Zeitraum seiner Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen sowie zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in erheblichem Umfang nicht nachgekommen und legt er diese Vorgänge - obwohl verlangt - nicht offen, sondern versichert er, gegenwärtig und auch in der Vergangenheit seine diesbezüglichen Verpflichtungen nachgekommen zu sein, so liegen nicht ausräumbare Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers vor.

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Beitrag in Kürze
Vergabe - Losweise oder zusammengefasste Vergabe

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2010 - VgK-07/2010

1. Die Grundsätze über die Losvergabe dienen nicht ausschließlich der Förderung mittelständischer Interessen. Vielmehr sind diese Grundsätze auch Ausprägung des Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 97 Abs. 1 und Abs. 5 GWB.

2. Grundsätzlich steht es jeder Vergabestelle frei, die auszuschreibende Leistung nach ihren individuellen Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser, den autonom bestimmten Zwecken entsprechenden Gestalt dem Wettbewerb zu öffnen.

3. Zwar ist angesichts des eindeutigen Regel-Ausnahme-Prinzips des § 97 Abs. 3 GWB zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber grundsätzlich einen erhöhten Koordinierungsaufwand aufgrund der mittelstandsfördernden Entscheidung des Gesetzgebers zu Gunsten des Vorrangs der Losvergabe hinzunehmen hat, führt die Koordinierung jedoch zu einem erheblichen Mehraufwand, kann nach wie vor ein (wirtschaftlicher) Grund für eine zusammengefasste Vergabe gegeben sein. Dem öffentlichen Auftraggeber steht insoweit nach wie vor eine Einschätzungsprärogative zu.

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Immobilienmakler - Unklarheiten über Vertragsabschluss: Kein Provisionsanspruch!

LG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2010 - 10 O 44/06

1. Ein Maklervertrag kommt nicht zu Stande, wenn der Mietinteressent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wird.

2. Die Beweislast für den Abschluss eines Maklervertrags trägt der Makler. Etwaige Unklarheiten gehen vollumfänglich zu seinen Lasten.

 Volltext  IMR-Beitrag


Beitrag in Kürze
Sachverständige - Begutachtungsfehler im Zwangsversteigerungsverfahren: Haftung?

LG Ulm, Urteil vom 06.11.2009 - 3 O 261/09

1. Gegen den Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren, der eine fehlerhafte Wertermittlung vorgenommen hat, kann grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch nach § 839a BGB bestehen.

2. Ein erstattungsfähiger Schaden liegt vor, wenn die von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen vorgenommene Wertermittlung objektiv unrichtig ist und der Meistbietenden bei korrekter Wertfestsetzung das Grundstück zu einem niedrigeren Preis hätte ersteigern können, jedoch nicht, wenn das Wertermittlungsgutachten offensichtlich fehlerhaft ist (hier: Dachbelag Bitumenschindelpappe statt Eternitschieferplatten).

3. Der Sachverständige ist lediglich Gehilfe des Gerichts und als solcher an dessen Weisungen gebunden - das Gericht entscheidet bei offen gelegter Vorgehensweise des Sachverständigen in eigener Verantwortung, ob die Begutachtung für ausreichend erachtet wird; Eine Haftung des Sachverständigen wegen grober Fahrlässigkeit scheidet dann aus.

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Wohnungseigentum - Ansprüche bei mangelnder Schallisolierung

OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2010 - 21 U 148/09

1. Die Rechte zur Minderung und auf kleinen Schadensersatz sind, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen, von vorneherein gemeinschaftsbezogen. Das Wahlrecht zwischen ihnen einschließlich der erforderlichen Fristsetzung steht grundsätzlich nur der Eigentümergemeinschaft zu.

2. Ein Eigentümer kann dennoch wegen mangelnder Schallisolierung zum Nachbarhaus selbst die Forderung gegen den Bauträger verfolgen, wenn für die Mangelbeseitigung lediglich biegeweiche Vorsatzschalen angebracht werden müssen, die auf die Trennwand einfach aufgeklebt oder mit gewöhnlichen Dübeln befestigt werden können, da es sich dann nur um eine Verbesserung des Sondereigentums handelt.

3. Die Schalldämmmaße der DIN 4109 stellen grundsätzlich keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen dar, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen. Anhaltspunkte können dagegen den Regelwerken der Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder dem Beiblatt 2 zur DIN 4109 entnommen werden.

4. Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind.

 Volltext  IMR-Beitrag


Beitrag in Kürze
Mietrecht - Erhöhtes Risiko der Schimmelbildung durch moderne Fenster im Altbau

AG Nürtingen, Urteil vom 09.06.2010 - 42 C 1905/09

Es stellt keinen Mangel der Mietwohnung dar, wenn wegen des Einbaus moderner Fenster im Altbau ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf und ein erhöhtes Risiko der Schimmelbildung besteht. Der Mieter muss sich auf den erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf einstellen. Heizt und lüftet er nicht ausreichend und kommt es deswegen zur Schimmelbildung, handelt er fahrlässig und ist zum Schadensersatz verpflichtet. Der Vermieter muss auf die Notwendigkeit und den Umfang des notwendigen Heizens und Lüftens nicht hinweisen. Dieses Wissen kann der Vermieter als allgemein bekannt voraussetzen. Kein Schadensersatzanspruch besteht wegen der Einholung eines Privatgutachtens während eines laufenden Zivilprozesses, in dem über die nämliche Fragestellung gestritten wird. Der Vermieter hat gegen den Mieter Anspruch auf Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung durch den Mieter.*)

 Volltext


Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum - Eigentümer haftet bei Weitervermietung für Abfallgebühren

VG Neustadt, Urteil vom 07.06.2010 - 4 K 311/10

Ein Gebührenbescheid, der neben der Festsetzung einer Gebühr eine Zahlungsaufforderung enthält, setzt sich aus zwei selbstständigen Verwaltungsakten zusammen. Haften Mieter und Grundstückseigentümer für Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner, kann der Eigentümer ermessensfehlerfrei in Anspruch genommen werden, nachdem der vorrangig herangezogene Mieter seiner Zahlungspflicht aus dem bestandskräftigen Gebührenbescheid nicht nachgekommen ist. Eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Mieter und Behörde wirkt als andere Tatsache im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 3 AO nur für den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintritt. Im Anfechtungsprozess des Grundstückseigentümers gegen seine eigene Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren wird die ihm gegenüber ergangene Zahlungsaufforderung nicht deshalb rechtswidrig, weil der Mieter nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens auf die Gebührenschuld (teilweise) geleistet hat.*)

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Mit Beitrag
Mietrecht - Mischmietverhältnis = Wohn- oder Gewerbemietverhältnis?

KG, Beschluss vom 17.06.2010 - 12 U 51/09

1. Bei Vorliegen eines Mischmietverhältnisses (hier: Mietgegenstand "Gewerbefläche im VHS/1. OG/rechts mit einer Gesamtfläche von ca. 159 qm" und Mietzweck "Betrieb einer Naturheilpraxis sowie einer Heilpraktikerschule sowie zu Teilen zu Wohnzwecken") richtet sich die Einordnung als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis danach, in welchem Bereich das Mietverhältnis nach dem vereinbarten Vertragszweck und den Umständen des Einzelfalls seinen Schwerpunkt hat; steht im Vordergrund die Vermietung zu Zwecken, die keinen Wohnraumcharakter haben, ist allgemeines Mietrecht maßgeblich.*)

2. Ist dem Mieter bei vorbehaltloser Annahne der Mietsache der Mangel (hier: Geräuschbelästigung) bekannt, kann er aus diesem Mangel keine Rechte herleiten, § 536 b Satz 3 BGB.*)

3. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Vertragsbeginn befand; daher hat er auch Umbauten (hier: Verbreiterung einer Tür) zu beseitigen, selbst wenn der Vermieter mit dem Umbau konkludent einverstanden war.*)

 Volltext  IMR-Beitrag


Beitrag in Kürze
Mietrecht - Mietverhältnis von Limited (Isle of Man) "gekauft": Mietverzug?

AG Hagen, Urteil vom 17.06.2010 - 10 C 155/09

Eine "Limited" nach Gründungsrecht der Isle of Man wird bei Geschäftstätigkeit in Deutschland als Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt. Ein Mieter, dessen Mietverhältnis nach § 366 BGB mit der Ltd. begründet worden ist, gerät erst dann in Verzug, wenn ihm die ausländischen Rechtsverhältnisse nachvollziehbar und prüffähig auf deutsch erläutert worden sind (Fortsetzung von OLG Hamburg 11 U 231/04, NZG 2007, 597 ff.)*)

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Online seit 30. August

Beitrag in Kürze
Vergabe - § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB bleibt anwendbar!

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.04.2010 - VgK-10/2010

1. Aus den Entscheidungen des EuGH, der sich mit der Rechtswirksamkeit von Präklusionsregeln in irischen und englischen Vorschriften befasst hat, kann nicht der Rückschluss auf eine Europarechtswidrigkeit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gezogen werden.

2. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A können Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A enthalten, ausgeschlossen werden. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser Spielraum engt sich jedoch dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von zulässigen Mindestvoraussetzungen erklärt. Er ist dann an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

3. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht eindeutig gefordert, so kann ihr Fehlen bei Angebotsabgabe nicht zur Begründung eines Angebotsausschlusses nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A herangezogen werden.

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Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2010 - 23 W 42/10

1. Auch die Kosten eines Privatgutachtens zur Vorbereitung eines selbständigen Beweisverfahrens sind - jedenfalls ausnahmsweise - kostenfestsetzungsfähig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der spätere Verfahrensgegner einen Mangel bestreitet.

2. Hieran ändert es auch nichts, wenn das Gutachten in Einzelheiten falsch ist.

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Verfahrensrecht - Zustimmung zur Wohneigentumsveräußerung: Geschäftswert

OLG Celle, Beschluss vom 18.08.2010 - 4 W 145/10

Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum beträgt 10 - 20 % des Verkaufspreises.

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Vergabe - Gestattung des vorzeitigen Zuschlags

VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2010 - Z3-3-3194-1-39-06/10

1. Grundsätzlich darf nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen, wenn ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt.

2. Mehrkosten, die durch ein Nachprüfungsverfahren entstehen können, sind dann ein Argument für die Gestattung des Zuschlags, wenn sie in erheblicher Höhe anfallen.

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Bauvertrag - Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 129/09

Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und der Auftraggeber daher im Zuschlagsschreiben eine neue Bauzeit erwähnt.*)

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Architekten & Ingenieure - Anrechenbare Kosten: Berücksichtigung von Nachträgen?

BGH, Urteil vom 05.08.2010 - VII ZR 14/09

Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden.*)

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Sachverständige - Befangen wegen Kontaktaufnahme mit einer Partei

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.08.2010 - 13 W 33/10

Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er zur Vorbereitung eines Anhörungstermins mit der Gegenseite telefoniert und Unterlagen anfordert, sofern er dies nicht von sich aus, sondern erst auf Nachfrage des Gerichts im Termin offenlegt und die erhaltenen Unterlagen herausgibt.*)

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Architekten & Ingenieure - Verschweigen unterlassener Bauüberwachung = Arglist!

BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 46/09

Der Architekt muss dem Auftraggeber bei der Abnahme seines Werkes offenbaren, wenn er Teile der Ausführung des Bauwerkes bewusst vertragswidrig nicht überwacht hat. Unterlässt er dies, so hat er einen Mangel seines Werks arglistig verschwiegen. Unerheblich ist, ob er darauf vertraut, dass der Unternehmer mangelfrei gearbeitet hat.*)

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Bauvertrag - Wann ist Bauvertrag beurkundungspflichtig?

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 246/08

1. Ein Bauvertrag ist gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB beurkundungsbedürftig, wenn er mit einem Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks eine rechtliche Einheit bildet. Eine solche besteht, wenn die Vertragsparteien den Willen haben, beide Verträge in der Weise miteinander zu verknüpfen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen. Sind die Verträge nicht wechselseitig voneinander abhängig, ist der Bauvertrag nur dann beurkundungsbedürftig, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Juni 2002 - VII ZR 321/00, IBR 2002, 461 = BauR 2002, 1541 = NZBau 2002, 502 = ZfBR 2002, 777).*)

2. Ein Bauvertrag kann auch dann beurkundungsbedürftig sein, wenn er vor einem Grundstückskaufvertrag geschlossen wird und die Parteien des Bauvertrages nicht identisch sind mit den Parteien des bevorstehenden Grundstückskaufvertrages. In diesem Fall ist ein Bauvertrag beurkundungsbedürftig, wenn die Parteien des Bauvertrages übereinstimmend davon ausgehen, dass der Grundstückserwerb nach dem Willen der Parteien des Kaufvertrages von dem Bauvertrag abhängt.*)

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Mietrecht - Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts

BGH, Urteil vom 11.08.2010 - VIII ZR 45/10

1. Bedarf eine Betriebskostenabrechnung einer Erläuterung, damit sie nachvollzogen werden kann und somit den an sie zu stellenden Mindestanforderungen genügt, sind auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung - vor Ablauf der Abrechnungsfrist - erteilt hat, zum Beispiel im Mietvertrag, in einer vorausgegangenen Abrechnung oder auf Nachfrage des Mieters.*)

2. Bei der Abrechnung der Betriebskosten für ein teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutztes Gebäude gehört die Vornahme eines Vorwegabzugs für die gewerbliche Nutzung selbst dann nicht zu den an eine Abrechnung zu stellenden Mindestanforderungen, wenn durch die gewerbliche Nutzung ein erheblicher Mehrverbrauch verursacht wird und deshalb in solcher Vorwegabzug geboten ist.*)

3. Bei einer Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts nach dem Flächenmaßstab obliegt dem Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die gewerbliche Nutzung erhebliche Mehrkosten pro Quadratmeter entstehen. Dabei ist hinsichtlich der einzelnen Betriebskosten zu differenzieren und auf die konkreten Gegebenheiten des Gebäudekomplexes einerseits und die Art der gewerblichen Nutzung andererseits abzustellen; die in einem Betriebskostenspiegel ausgewiesenen Durchschnittskosten sind nicht maßgeblich (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 251/05, NJW 2006, 211).*)




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Mietrecht - Mangelhafte Abdichtung von Kelleraußenwänden --> Mietminderung

KG, Beschluss vom 05.07.2010 - 12 U 172/09

1. Wird der Mietgegenstand im Gewerbemietvertrag bezeichnet mit "Gewerberäume von ca. 74,04 qm zzgl. 51 qm Kellerräume zum Betrieb einer Zahnarztpraxis", so ist dies dahin auszulegen, dass die Kellerräume nicht nur zur Lagerung von gegen Feuchtigkeit unempfindlichen Gegenständen vermietet sind, sondern dass eine Nutzung als Lager, Werkstatt, Aufenthaltsraum, Büro und WC vertragsgemäß ist, wenn die Kellerräume zuvor durch den Vermieter entsprechend ausgebaut worden waren und bereits vom Vormieter im Rahmen des Betriebes einer Zahnarztpraxis in ähnlicher Weise genutzt worden sind.*)

2. In einem solchen Fall kann die Miete wegen mangelhafter Abdichtung der Kelleraußenwände um 10% gemindert sein und der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung der Mängel und Erstattung von Stromkosten für den Betrieb von Lüftern und Heizmatten im Keller.*)

3. Selbst wenn die Beseitigung der Mängel maximal ca. 68.000 EUR kosten kann, kann die erforderliche Abwägung ergeben, dass die Zumutbarkeitsgrenze noch nicht überschritten ist.*)

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Mietrecht - Betriebskosten für leer stehende Wohnungen trägt der Vermieter!

KG, Urteil vom 08.07.2010 - 12 U 26/09

1. Die Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine nicht bewohnte Wohnung zu verteilen, weil der Vermieter, der das Vermietungsrisiko trägt, im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter grundsätzlich den Kostenanteil zu tragen hat, der auf leer stehende Mieteinheiten entfällt.*)

2. Die tatsächliche Übernahme der Verwaltung eines Grundstücks durch die Komplementärin des Vermieters stellt keine Fremdverwaltung dar, deren Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.*)

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Mietrecht - Mieter muss pünktlichen Mietzahlung durch die ARGE gewährleisten

LG Bonn, Beschluss vom 09.07.2010 - 6 T 144/10

Hat der Mieter nicht selbst alles ihm obliegende getan, um pünktliche Mietzahlung durch die ARGE zu gewährleisten, kann er sich auf Unpünktlichkeit der Zahlungen der ARGE nicht berufen, kommt vielmehr dadurch in Verzug.*)

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Mietrecht - Räumung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Räumungsklage

AG Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2010 - 31 C 321/09

Kommen die Mieter mit der Räumung und Herausgabe der Wohnung an den Vermieter unstreitig in Verzug, erhebt der Vermieter hiernach dann (nach Ablauf einer weiteren Frist) eine Räumungs- und Herausgabeklausel und räumen die Mieter erst danach im Zeitraum zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit des Verfahrens die Wohnung, haben die Mieter die Kosten des Rechtsstreits gem. § 269 III S. 3 ZPO zu tragen, wenn der Vermieter die Klage zurück nimmt.*)

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Mietrecht - Ordentliche Kündigung bei unberechtigter Strafanzeige gg Vermieter

AG Gummersbach, Urteil vom 12.07.2010 - 10 C 172/09

Erstattet der Mieter gegen den Vermieter Strafanzeige wegen Betrugs und wird dieses Verfahren gemäß § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, so kann dies einen Kündigungsgrund für den Vermieter gemäß § 573 II Nr. 1 BGB darstellen.*)

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Immobilien - Beschädigung durch Bodenerschütterungen vom Nachbargrundstück

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 217/09

1. Kommt es im Rahmen von Bauarbeiten an einem Nachbarhaus zu Rissbildungen, so ist der Bauunternehmer nicht zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet, wenn ihm bei den Bauarbeiten weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit im Hinblick auf zu beachtende Sorgfaltsanforderungen zur Last fallen.

2. Werden bei den Rüttelarbeiten die sich aus der einschlägigen DIN-Norm ergebenden Grenzwerte eingehalten, kann ihm ein Verstoß gegen die von ihm zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen nicht angelastet werden.

3. Der Bauunternehmer haftet auch nicht unter dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Dieser richtet sich vielmehr gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störungen ausgehen, regelmäßig also gegen den Bauherrn.

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Bauvertrag - Zurückweisung des Mängelbeseitigungsangebots als unzureichend

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - VII ZR 117/08

1. Lässt die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zu, dass die Entscheidung des Gerichts auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht, kann darin ein Verstoß gegen den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, BauR 2009, 1003).*)

2. Ein Verzug mit der Annahme einer Beseitigung von Mängeln der Werkleistung ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Auftraggeber irrtümlich der Auffassung ist, die von ihm zurückgewiesene Nachbesserung führe nicht zu einer mangelfreien Leistung.*)

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Bauträger - Notariellen Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrag

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 293/09

Zum Umfang und Schutzzweck der notariellen Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Bauträgervertrags, wenn zum Zeitpunkt der Niederschrift ein Zwangsversteigerungsvermerk zu Lasten des Verkäufers/Bauträgers im Grundbuch eingetragen ist.*)

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Immobilien - Nachträglicher Mangel durch Fertigstellung einer anderen Wohnung

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 21 U 78/09

1. Überträgt eine GmbH das Eigentum an einer von ihr errichteten mangelfreien Eigentumswohnung, können dem Erwerber wegen einer Beeinträchtigung seines Eigentums, die durch die Fertigstellung einer anderer Eigentumswohnung eintritt, Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB gegen die GmbH zustehen.*)

2. Ein Geschäftsführer kann nach diesen Vorschriften auch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn er durch sein Verhalten selbst einen Deliktstatbestand verwirklicht hat bzw. als Störer anzusehen ist.*)

3. Eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB bzw. eine Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB können zu bejahen sein, wenn durch den Einbau von nicht hinreichend brandschützenden Fenstern für eine andere zuvor sichere Wohnung die Gefahr eines Brandüberschlags entsteht.*)

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Zwangsvollstreckung - Altlasten und die Amtshaftung in der Zwangsversteigerung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 - 12 U 245/09

Zu Amtspflichten im Rahmen der Ermittlung des Verkehrswerts gem. § 74a Abs. 5 ZVG, wenn Anhaltspunkte für Altlasten auf dem Grundstück bestehen.*)

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Vergabe - Antragsrücknahme: Antragsteller trägt die Kosten

OLG München, Beschluss vom 10.08.2010 - Verg 7/10

In Anbetracht des klaren Wortlautes von § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB ist es nicht möglich, einen Antragsteller von der Tragung der "außergerichtlichen" Kosten des Antragsgegners (hier: der Vergabestelle) im Verfahren vor der Vergabekammer freizustellen, obwohl dieser seinen Nachprüfungsantrag unterstützt hat und damit sozusagen im Lager des Antragstellers stand.*)

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Vergabe - Befugnisse der Vergabekammer

OLG München, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg 13/10

Antrag und Vorbringen des antragstellenden Bieters bilden den Rahmen der Sachverhaltserforschung und der Rechtmäßigkeitskontrolle, zu der die Vergabekammer befugt ist. Diese Befugnisse werden überschritten, wenn trotz der Feststellung, dass der Antragsteller den Zuschlag aus Rechtsgründen nicht erhalten kann, in Bezug auf die Abwicklung des Vergabeverfahrens Anordnungen durch die Vergabekammer getroffen werden.*)

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