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BGH, Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 46/12

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IBRRS 2014, 3706
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BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - I ZR 46/12

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IBRRS 2013, 2408; IMRRS 2013, 1341
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IT-Recht - Ist Verlinkung öffentliche Wiedergabe?

BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - I ZR 46/12

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BGH, Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 46/12

1. Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des "Framing" stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe iSv § 15 II und III UrhG dar. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 3706
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BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - I ZR 46/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2408; IMRRS 2013, 1341
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
IT-Recht - Ist Verlinkung öffentliche Wiedergabe?

BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - I ZR 46/12

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite unter Umständen, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, auch wenn das fremde Werk damit nicht für ein neues Publikum wiedergegeben wird und die Wiedergabe nicht nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet?*)

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