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IBRRS 2014, 2460
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Bauvertrag
Auftraggeber kann keine Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge verlangen!
OLG Naumburg, Urteil vom 24.01.2014 - 10 U 7/13
Der Auftraggeber von Bauleistungen hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer ihm Bescheinigungen zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die bei ihm oder seinen Nachunternehmern auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer vorlegt. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine vertragliche Nebenpflicht zur Vorlage derartiger Unterlagen kann sich nur ausnahmsweise aus § 242 BGB ergeben.*)
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