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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2359
Mit Beitrag
Bauvertrag
Leistung erbracht und Vergütung erhalten: Ohne Vollmacht erstelltes Angebot wird genehmigt!
OLG Köln, Urteil vom 04.02.2014 - 3 U 156/13
1. Erstellt und unterzeichnet ein hierzu nicht bevollmächtigter Vertreter ein Angebot, wird dieses vollmachtlose Handeln jedenfalls dadurch genehmigt, dass in der Folgezeit Arbeiten ausgeführt, entsprechende Abschlagsrechnungen gestellt und die hierauf geleisteten Zahlungen entgegengenommen werden.
2. Die Zusage eines Nachunternehmers, "er werde sich persönlich um alles kümmern und garantiere, dass alles wunschgemäß erledigt werde, hierfür stehe er auch selbst gerade", reicht für die Annahme eines Schuldbeitritts angesichts der hiermit verbundenen erheblichen Konsequenzen nicht aus.
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