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IBRRS 2014, 2029; IMRRS 2014, 1093
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Prozessuales
„Das Gericht hat keine Lust, sich mit dem Sachvortrag zu befassen“: Richter befangen!
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.04.2014 - 10 W 12/14
Eine Partei kann Vorbringen für rechtlich erheblich halten, auch wenn der Richter ihre Rechtsansicht nicht teilt. Sie muss es daher nicht hinnehmen, dass der Richter seine Meinung durch einen Hinweis kund tut, der nach Wortlaut und Interpunktion deutlichen Unmut über Teile des bisherigen Sachvortrags erkennen lässt.*)
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