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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2561; IMRRS 2014, 1310
Mit Beitrag
Prozessuales
Welche Urkunden muss die Gegenpartei im Prozess vorlegen?
BGH, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13
1. Ein schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Einsicht in eine Urkunde im Sinne von § 810 Fall 2 BGB fehlt, wenn der Anspruchsteller die Einsicht nur aufgrund vager Vermutungen über den Inhalt der Urkunde verlangt, um erst durch die Einsicht Anhaltspunkte für eine spätere Rechtsverfolgung zu gewinnen.*)
2. Die Vorschrift des § 810 BGB gewährt keinen Anspruch auf Einsicht in komplette Akten, Urkundensammlungen oder in sämtliche, einen bestimmten Vertrag betreffende Schriftstücke. Der für die Voraussetzungen einer Einsichtsgewährung nach § 810 BGB darlegungs- und beweispflichtige Anspruchsteller muss die konkrete Urkunde und deren angeblichen Inhalt genau bezeichnen.*)