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IBRRS 2014, 1873
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Ausschluss von Mobilfunkanlagen durch Bebauungsplan?
VGH Bayern, Urteil vom 06.02.2014 - 2 BV 13.1039
1. Eine Standortplanung für Anlagen des Mobilfunks ist den Gemeinden nicht grundsätzlich verwehrt, wenn hierfür ein rechtfertigender städtebaulicher Anlass besteht.
2. Bei einer Standortplanung für Mobilfunkanlagen haben die Gemeinden zur Vermeidung eines Abwägungsfehlers zu beachten, dass ein hohes öffentliches Interesse an einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Mobilfunks besteht. Deshalb sind auch die Interessen der Betreiber von Mobilfunkanlagen in die Abwägungsentscheidung einzubeziehen.
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