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IBRRS 2013, 2028; IMRRS 2013, 1154
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Gemeinschaft kann Abnahme an sich ziehen!
LG München I, Urteil vom 16.01.2013 - 18 O 1668/11
Der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums "an sich ziehen". Die Berechtigung hierzu ergibt sich daraus, dass auch die Verfolgung der Gewährleistungsansprüche seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft (in großem Umfang) auf den Verband übertragen werden kann.
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