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IBRRS 2013, 1998; IMRRS 2013, 1140
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Keine Rückforderung von "rechtsgrundlosen" Beiträgen!
AG Augsburg, Urteil vom 17.04.2013 - 30 C 5735/12 WEG
1. Für Beitragsvorschüsse (Hausgeld und Sonderumlagen) eines Eigentümers, die ohne Beschluss oder aufgrund eines für ungültig erklärten Beschlusses erbracht wurden, steht dem leistenden Eigentümer kein Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu. Der Eigentümer hat "nur" einen Anspruch auf Abrechnung.
2. Im Falle des Eigentümerwechsels geht dieser Anspruch auf den neuen Eigentümer über. Nur dieser wird aus der Abrechnung berechtigt und verpflichtet.
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