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IBRRS 2013, 1995; IMRRS 2013, 1138
Leasing und Erbbaurecht
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Leasing und Erbbaurecht
Vergleichsmiete: Gericht darf Berliner Mietspiegel heranziehen!
LG Berlin, Urteil vom 19.03.2013 - 63 S 557/12
1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann das Gericht den Berliner Mietspiegel 2011 gemäß § 287 ZPO selbst dann heranziehen, wenn es sich bei diesem um keinen qualifizierten Mietspiegel i. S. d. § 558d BGB handelt. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf es grundsätzlich nicht.*)
2. Die im Geviert der Chaussee-, Tor-, Berg- und Invalidenstraße gelegenen Wohnungen befinden sich nicht in "bevorzugter Citylage".*)
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