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IBRRS 2013, 1933
Architekten und Ingenieure
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Architekten und Ingenieure
Überzahlungsausgleich: Prüfbare Rechnung nötig?
LG Hannover, Urteil vom 12.04.2013 - 14 O 351/11
1. § 6 HOAI a.F. ist nicht schon deshalb anwendbar, weil ein Auftragnehmer seine Leistung nach Zeitaufwand in Rechnung stellt.*)
2. Eine Vereinbarung gem. § 4 Abs. 1 HOAI a.F. verlangt für ihre Wirksamkeit die Einhaltung der Schriftform i.S.v. § 126 BGB.*)
3. Die Fälligkeit eines Anspruchs auf Ausgleich einer Überzahlung setzt nicht analog § 8 HOAI a.F. die Vorlage einer prüfbaren Rechnung über die Überzahlung voraus.*)




