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IBRRS 2013, 1931; VPRRS 2013, 0549
Vergabe
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Mit Beitrag
Vergabe
Ausschreibung in Losen: Eignung ist losbezogen zu prüfen!
VK Bund, Beschluss vom 18.01.2013 - VK 1-139/12
1. Der Auftraggeber hat bereits in der Bekanntmachung anzugeben, welche Eignungsnachweise vorzulegen sind; diese bestimmen zugleich die Grundlagen der Eignungsprüfung. Diese Anforderungen dürfen in den den Bietern erst später übersandten Vergabeunterlagen nicht verschärft, ergänzt oder sonst in der Sache abgeändert werden.
2. Wird ein Vergabeverfahren in mehreren Losen ausgeschrieben, ist die Eignung losbezogen zu prüfen und nicht pauschal bezogen auf das Leistungsvolumen des Gesamtauftrags.
3. Aus dem geringen Umsatzanteil eines bestimmten Produkts am Gesamtumsatz des Bieters kann nicht auf dessen unzureichende Leistungsfähigkeit geschlossen werden.
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