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IBRRS 2012, 0092; VPRRS 2012, 0005
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VOF: Keine nachträgliche Einführung von Sonderpunkten!
VK Nordbayern, Beschluss vom 20.12.2011 - 21.VK-3194-38/11
1. Die Vergabestelle hat gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 VOF den Vertrag mit dem Bieter zu schließen, der aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Ausgestaltung der Wertungskriterien steht dabei im billigen Ermessen der Vergabestelle, solange Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sind.*)
2. Aus Gründen der Gleichbehandlung können nicht nach Abgabe der Honorarangebote zusätzliche "Sonderpunkte" eingeführt und damit die bekannt gemachte Höchstpunktzahl überschritten werden.*)
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