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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 3948; IMRRS 2007, 1797
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Übertragung der Beschlusskompetenz

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2007 - 4 W 57/07

Die Wohnungseigentümer können Beschlusskompetenzen durch Vereinbarung auf ein bestimmtes Gremium übertragen, da sich sowohl aus § 23 Abs. 1 WEG als auch aus § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ergibt, dass in der Teilungserklärung abweichende Beschlussorgane bestimmt werden können, und es vor allem bei Mehrhaus-Anlagen und besonders großen Anlagen sinnvoll sein kann, bestimmte Beschlussfassungen einem größeren Gremium zu übertragen, um die Beschlussfähigkeit zu gewährleisten.

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