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IBRRS 2007, 3948; IMRRS 2007, 1797
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Übertragung der Beschlusskompetenz
OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2007 - 4 W 57/07
Die Wohnungseigentümer können Beschlusskompetenzen durch Vereinbarung auf ein bestimmtes Gremium übertragen, da sich sowohl aus § 23 Abs. 1 WEG als auch aus § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ergibt, dass in der Teilungserklärung abweichende Beschlussorgane bestimmt werden können, und es vor allem bei Mehrhaus-Anlagen und besonders großen Anlagen sinnvoll sein kann, bestimmte Beschlussfassungen einem größeren Gremium zu übertragen, um die Beschlussfähigkeit zu gewährleisten.
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