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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1622; IMRRS 2017, 0653; IVRRS 2017, 0246
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Prozessuales
"Dach weist Undichtigkeiten auf": Unzulässiger Ausforschungsbeweis!
OLG München, Beschluss vom 05.01.2017 - 28 W 2124/16
Bei der nicht weiter spezifizierten Beweisbehauptung in einem Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, das Dach eines Gebäudes weise Undichtigkeiten auf, handelt es sich um einen Ausforschungsbeweis; ein hierauf gerichteter Beweisantrag ist abzuweisen. Erforderlich ist zumindest die Nennung und Beschreibung der Schadstellen und aufgetretenen Schäden.
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