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IBRRS 2017, 0403; IMRRS 2017, 0160
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Versicherungen
Neue Sache für Geschädigten ohne Wert: Kein Abzug "Neu für Alt"!
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.10.2015 - 12 U 131/13
1. Für den Abzug "Neu für Alt" ist entscheidend, ob und wie sich das individuelle Nutzungspotenzial an der neuen Sache gerade für den Geschädigten objektiv und subjektiv im Vergleich zur alten Sache erhöht hat.
2. Die Darlegungs- und Beweislast der objektiven Werterhöhung durch Erhalt der neuen Sache trägt allein der Schädiger.
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