Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Urteilssuche

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
 
Datenbestand

Derzeit 130.393 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 502 Urteile neu eingestellt, davon 187 aktuelle.

Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 0949; IMRRS 2016, 0605
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wirkt die Wiederaufnahme eingeschlafener Verhandlungen zurück?

OLG Koblenz, Urteil vom 16.03.2016 - 10 U 557/15

1. Wenn ein Architekt von dem ihn beauftragenden Bauherrn nach selbständigem Beweisverfahren mit für den Architekten negativem Ausgang sodann auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz von Mängelbeseitigungskosten in Anspruch genommen wird, ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Architekten gegen seinen Prozessbevollmächtigten wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten im selbständigen Beweisverfahren und Feststellungsprozess spätestens mit Erlass eines rechtskräftigen Feststellungsurteils gegen den Architekten im Sinne des § 199 Abs. 1 Satz 1 BGB entstanden.*)

2. Die die Verjährung hemmende Wirkung von Verhandlungen dauert nicht zwingend fort, bis eine der Parteien erklärt, zu ihrer Fortsetzung nicht mehr bereit zu sein. Schlafen die Verhandlungen ein oder werden sie verschleppt, entfällt die Hemmung vielmehr, wenn aus Sicht des Gläubigers nach Treu und Glauben ein nächster Schritt zu erwarten gewesen wäre.*)

3. Werden Verhandlungen, die zunächst eingeschlafen sind, in der Folge wieder aufgenommen, so setzt mit Wideraufnahme der Verhandlungen eine erneute Hemmung ein. Sie wirkt nicht ohne weiteres auf denjenigen Zeitpunkt zurück, zu dem der Anspruchsteller den Anspruch vor dem Einschlafen der Verhandlungen erstmals gegen den Beklagten geltend gemacht hatte (entgegen OLG Köln, Urteil vom 01.07.2013 - 5 U 44/13, IBRRS 2013, 5589 = IMRRS 2013, 2471; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 26.10.2006 - VII ZR 194/05, NJW 2007, 587 = IBR 2007, 32; Urteil vom 19.12.2013 - IX ZR 120/11, VersR 2014, 597 = IBR 2014, 1381 - nur online). Eine solche Rückwirkung kommt nicht in Betracht, wenn zwischen den Verhandlungsphasen kein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (hier: Pause von ca. 20 Monaten).*)

Dokument öffnen Volltext