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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 0829; IMRRS 2016, 0528
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kauf bricht nicht Miete, Trennungswohnrecht aber schon!

OLG München, Beschluss vom 08.03.2016 - 13 U 3004/15

1. Die bloße Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten nach § 1361b Abs. 1 BGB gibt diesem allerdings ohne ein zusätzlich zur Nutzungsüberlassung begründetes Mietverhältnis gegenüber Erwerbern der Immobilie kein durchsetzbares Recht zum Besitz.

2. Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens begründet für sich allein kein Mietverhältnis oder ein Verhältnis, das über eine entsprechende Anwendung von § 566 BGB gegenüber einer Veräußerung der Immobilie durchgreifenden Schutz böte.

3. Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens begründet auch kein Veräußerungsverbot.

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