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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2272
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BauvertragBauvertrag
Spielraum und Leistungstoleranz bei der Planung und Errichtung komplexer Anlagen!

OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2015 - 9 U 1777/08

1. Haben die Parteien keine Vereinbarung dazu getroffen, welche Leistungen eine zu errichtende Wasserkraftanlage erbringen soll, ist ein für den gewöhnlichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk zu errichten. Der geschuldete Erfolg besteht in einem solchen Fall darin, dass eine Anlage bereitzustellen ist, die die nach den örtlichen Gegebenheiten verfügbare Wasserkraft bestmöglich nutzt.

2. Kann die Funktion einer (Wasserkraft-)Anlage angesichts der Komplexität des Vorhaben nicht lediglich auf eine bestimmte Art und Weise erreicht werden, steht dem (planenden) Auftragnehmer ein Spielraum in der sachgerechten Konzeption der Anlage zu. Die Leistung ist erst mangelhaft, wenn dieser Spielraum überschritten wird (hier verneint).

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