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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2199; VPRRS 2015, 0230
Mit Beitrag
Vergabe
Auftraggeber darf sich auf die Richtigkeit der Bieterangaben verlassen!
OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 11/14
1. Eine Überschreitung der Kostenschätzung um mehr als das 2,5-fache spricht dafür, dass das Angebot des Bieters deutlich überteuert ist.
2. Die Aufgreifschwelle, die eine Aufklärung eines Angebots gebietet, liegt bei 20%. Maßgeblich ist dabei der Gesamtpreis.
3. Der Antragsgegner kann sich zunächst auf die Richtigkeit der von den Bietern abgegebenen Erklärungen verlassen. Gibt ein Bieter eine unrichtige Erklärung ab oder hält er die abgegebene Erklärung später nicht ein, kann dies in zukünftigen Vergabeverfahren einen Ausschluss wegen mangelnder Eignung nach sich ziehen.