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IBRRS 2015, 2148
Mit Beitrag
Kaufrecht
Langjährige Geschäftsbeziehung: Verkäufer muss auf Änderungen der Beschaffenheit hinweisen!
OLG Naumburg, Urteil vom 02.10.2013 - 12 U 76/13
1. Der Käufer, der in langjähriger Geschäftsbeziehung vom Verkäufer regelmäßig gleichartige, mangelfreie Ware bezieht, darf darauf vertrauen, dass der Verkäufer ihn auf Änderungen der Beschaffenheit der Ware hinweist. Ist der Käufer durch die Hinweispflicht des Verkäufers vor bewusster Änderung von Beschaffenheitsmerkmalen geschützt, so erscheint es nicht geboten, ihn im selben Zuge mit einer Untersuchungsobliegenheit zu belasten.
2. Dies betrifft aber nur die Untersuchungspflicht, nicht jedoch die Rügepflicht. Die Rügepflicht entfällt nicht, sondern entsteht, sobald der Käufer auch ohne Hinweis des Verkäufers die Beschaffenheitsänderung erkennt oder erkennen kann.
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