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IBRRS 2015, 2056
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Honorar für örtliche Bauüberwachung kann nicht frei vereinbart werden!
LG Hannover, Urteil vom 22.06.2015 - 14 O 120/14
Die Vorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 2 HOAI 1996 ist nicht von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in Art. 10 §§ 1, 2 MRVG gedeckt und kann damit nicht Grundlage einer wirksamen Pauschalpreisabrede sein. Unterschreitet das von den Parteien vereinbarte Pauschalhonorar die verbindlichen Mindestsätze der HOAI 1996, ohne dass ein dies rechtfertigender Ausnahmefall vorliegt, steht dem Bauüberwacher ein Anspruch auf weiteres Honorar zu.
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