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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 1093
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Keine Rückstausicherung, kein Schadensersatz für Rückstauschaden!

OLG Köln, Urteil vom 21.01.2015 - 16 U 99/14

1. Wird ein Bauunternehmen mit der Ausführung von Kanalbauarbeiten beauftragt und kommt es zu einem Überschwemmungsschaden, haftet hierfür der öffentliche Auftraggeber, wenn er in so weitgehendem Maße auf die Durchführung der Arbeiten Einfluss nimmt, dass das Bauunternehmen als "Werkzeug" des Hoheitsträgers handelt.

2. Rückstauschäden sind nicht vom Schutzzweck der Amtspflicht einer Gemeinde erfasst, die Kanalisation ausreichend zu dimensionieren. Denn im Grundsatz ist der Grundstückseigentümer selbst verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sein Anwesen gegen einen Rückstau zu sichern. Das gilt auch dann, wenn der Rückstauschaden durch fehlerhafte Kanalbauarbeiten verursacht wird.

3. Ein Werkvertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Kanalbauunternehmen hat keine Schutzwirkung zugunsten der Anlieger und Benutzer der Kanalisation.