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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 1059; IMRRS 2015, 0626
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Prozessuales
Streitverkündung hemmt Verjährung nur für ausdrücklich beschriebenen Streitgegenstand
OLG München, Beschluss vom 29.04.2015 - 28 U 4167/14 Bau
Die verjährungshemmende Wirkung der Streitverkündung beschränkt sich auf den in der Streitverkündungsschrift beschriebenen Streitgegenstand, auch wenn der Streitverkündungsempfänger anhand der im Verfahren vorgelegten Unterlagen weitere denkbare Regressansprüche aufgrund anderer Lebenssachverhalte hätte erkennen können.
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